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                <dc:title>Die Steuerlisten von 1725, abgedruckt in: Max Grunwald, Hamburgs deutsche Juden bis zur Auflösung der Dreigemeinde 1811, S. 191-194</dc:title>
                <dc:identifier>https://dx.doi.org/10.23691/jgo:source-149.de.v1</dc:identifier>
                <dc:creator>N.N.</dc:creator>
                <dc:publisher>Institut für die Geschichte der deutschen Juden</dc:publisher>
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                <dc:type>Online Ressource</dc:type>
                <dc:description>Die vorliegende Quelle ist ein kurzer Auszug aus der Veröffentlichung
der frühneuzeitlichen Steuerlisten durch Max Grunwald in seinem
lokalgeschichtlichen Buch „Hamburgs Deutsche Juden bis zur
Auflösung der Dreigemeinde 1811“ aus dem Jahr 1904. Die dort
abgedruckten Steuerlisten umfassen die Jahre 1716, 1725 und 1734. 1716
sind etwa 100 namentliche Einträge mit der bezahlten Steuersumme
verzeichnet. Für das Jahr 1725 sind ungefähr 700 namentliche
Einträge zusammen mit den beruflichen Tätigkeiten, den Wohnbezirken
und deren angegebenen Vermögen zu finden. Für 1734 sind nur die 124
Wandsbeker Juden namentlich verzeichnet, zusätzlich wird die
Gesamtzahl an Juden in Hamburg und Altona genannt. Aufgrund deren
relativer Ausführlichkeit wurde exemplarisch ein Auszug aus den
Steuerlisten von 1725 ausgewählt. Die Betrachtung der Steueraufsätze
von 1725 bietet sich an, da diese Steueraufzeichnungen nach den
Ausnahmeregelungen der Pest- und Kriegsjahre angefertigt wurden, aber
vor der Wirtschaftskrise in den späten 1720er-Jahren, wodurch sich
ein repräsentativer Einblick in einige Aspekte jüdischen Lebens im
frühneuzeitlichen Hamburg ergibt.

Angefertigt wurden die Steuerlisten von den Ältesten der jüdischen
Gemeinde, vor denen jeder Jude alle drei bis vier Jahre erscheinen und
sein gesamtes Vermögen unter Eid offenlegen musste. Auf Grundlage
dessen entschieden die Ältesten über die Höhe der steuerlichen
Abzüge, welche variierte, da die vom Senat und der Bürgerschaft
festgelegte jährlich zu entrichtende Steuersumme in regelmäßigen
Abständen neu verhandelt wurde. Die Steuerlisten waren demnach ein
gemeindeinternes bürokratisches Mittel zum Zweck der Datenerhebung,
-speicherung, Kontrolle und Rechtfertigung der einzelnen
Steuerbeträge. Die von Grunwald veröffentlichten Steuerlisten sind
als Digitalisate der Frankfurter Freimann-Sammlung
[http://sammlungen.ub.uni-frankfurt.de/freimann/content/titleinfo/603128]
online einsehbar.

Die Steuerlisten sind wichtige Dokumente, die Einblicke in die
Familienverhältnisse, Berufsstruktur, Einkommensverteilung und die
Wohngebiete der jüdischen Bevölkerung in der frühen Neuzeit
gewähren.</dc:description>
                <dc:date>2017-09-27</dc:date>
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