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                <dc:title>Schreiben von Fritz Klesper an den Hamburger Oberfinanzpräsidenten vom 2.5.1947</dc:title>
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                <dc:creator>Fritz Klesper</dc:creator>
                <dc:publisher>Institut für die Geschichte der deutschen Juden</dc:publisher>
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                <dc:type>Online Ressource</dc:type>
                <dc:description>Am 2.5.1947 schickte Oberregierungsrat Fritz Klesper, Leiter des 1947
gegründeten Hamburger Landesamtes für Vermögenskontrolle
(Verwaltung des nationalsozialistischen Vermögens und Bearbeitung von
„Wiedergutmachungs“- und Restitutionsleistungen), ein dreiseitiges
Schreiben an seinen Vorgesetzten, den Hamburger
Oberfinanzpräsidenten. Es ging um die
„Wiedergutmachungsansprüche“, die Kurt Lavy angemeldet hatte. Er
war 1938 als Jude aus Hamburg-Bergedorf zusammen mit seiner Frau
Anna-Maria nach Rio de Janeiro geflohen. Klesper bezog sich auf Akten
der Gestapo und auf Lavys Vermögenserklärung vom 8.7.1938. Er
übernahm für Lavys ehemaligen Eigentumsanteil an der Bergedorfer
Firma Faserstoff-Zurichterei GmbH einen auf 38 Prozent herunter
gerechneten Gemeinen Wert, den das Finanzamt Bergedorf 1938 zu
„Arisierungszwecken“ vorgeschlagen hatte. Reichsstatthalter Karl
Kaufmann, der die „Arisierung“ 1938 genehmigte, hatte aber die
entsprechende Wertminderung auf 50 Prozent festgesetzt. Das war
Klesper 1947 bekannt. Klesper war ab 1937 Leiter der Überwachungs-
und Strafabteilung der Devisenstelle gewesen, die schon damals dem
Oberfinanzpräsidenten unterstellt war und mit der Gestapo und der
Zollfahndungsstelle die zum Verlassen des Landes gedrängten Jüdinnen
und Juden ausgeplündert hatte. Nach 1945, als er seine Karriere
ausgerechnet im Landesamt für Vermögenskontrolle fortsetzte, bezog
er sich in seinem Schreiben auf die besonders extremen
„Arisierungsberechnungen“ des Finanzamtes Bergedorf von 1938 und
empfahl damit 1947 eine zweite Enteignung von Lavys Firmeneigentum.</dc:description>
                <dc:date>2020-07-01</dc:date>
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