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                <dc:title>Armen-Collegium der Deutsch-Israelitischen Gemeinde: „An ein verehrliches Vorsteher-Collegium der Deutsch-israelitischen Gemeinde“ (15.4.1863), Hamburg, S. 1-11</dc:title>
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                <dc:creator>Armen-Collegium der Deutsch-Israelitischen Gemeinde</dc:creator>
                <dc:publisher>Institut für die Geschichte der deutschen Juden</dc:publisher>
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                <dc:type>Online Ressource</dc:type>
                <dc:description>Dieser als Broschüre gedruckte offene Brief muss im Zusammenhang mit
der kurz zuvor erfolgten bürgerlichen Gleichstellung der Juden in
Hamburg gesehen werden. Er dokumentiert ein damit verbundenes Problem,
nämlich die Frage, ob es trotz der Emanzipation weiterhin ein
separates jüdisches Wohlfahrtswesen geben sollte. Die Verfasser der
Quelle waren alle Mitglieder des „Armen-Collegiums“ der
Deutsch-Israelitischen Gemeinde. Dieses Gremium hatte die Oberaufsicht
über die gemeindlichen Wohltätigkeitsaktivitäten. Adressat war das
Vorsteher-Collegium der Gemeinde. Die Verfasser positionierten sich
damit in der Debatte um die Zukunft der Gemeinde und vor allem ihrer
Unterstützungsinstrumente, als die Verfassungsänderung von 1860 die
Juden Hamburgs rechtlich mit Nichtjuden gleichstellte. Denn innerhalb
des Gemeindevorstands herrschte Uneinigkeit darüber, ob die
Fortführung eines separaten jüdischen Wohlfahrtswesens auch bei
Abschaffung des Gemeindezwangs unbedingt nötig war. Eine Minorität
unter den Vorstehern plädierte dafür, dass sich jüdische
Bedürftige von nun an primär an die öffentliche Hand wenden
sollten. Die Majorität sah dies anders, und der offene Brief
reflektiert diese Meinung. Er verdeutlicht in besonders eindringlicher
Weise, von welch überragender Bedeutung die jüdische Wohltätigkeit
für den sozialen Zusammenhalt und die Identitätsbewahrung der Juden
der Hansestadt war.</dc:description>
                <dc:date>2018-05-30</dc:date>
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