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                <dc:title>Akte des Fürsorgezöglings Sarah Blumenau aus Hamburg, 1913-1914 [Auszug]</dc:title>
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                <dc:creator>Freie und Hansestadt Hamburg, Vormundschaftsbehörde</dc:creator>
                <dc:publisher>Institut für die Geschichte der deutschen Juden</dc:publisher>
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                <dc:type>Online Ressource</dc:type>
                <dc:description>Die folgende Quelle, der Gerichtsbeschluss, der die Fürsorgeerziehung
anordnete, entstammt der Akte von Sarah Blumenau Die Namen wurden
geändert., einem Fürsorgezögling, die 1897 in Hamburg als Tochter
der Modistin Tanja B. und des Justizrates W. unehelich geboren wurde.
Diese Akte befindet sich heute wie zahlreiche andere Akten ehemaliger
Fürsorgezöglinge im Archiv der Stitfung Neue Synagoge Berlin –
Centrum Judaicum in Berlin. In der Akte von Sarah B. befindet sich
eine Kopie der Anordnung zur Fürsorgeerziehung von Seiten des
Amtsgerichtes, die Korrespondenz zwischen dem Deutsch-Israelitischen
Gemeindebund (DIGB) und der Behörde für öffentliche Fürsorge in
Hamburg wie auch die Briefe der Mutter von Sarah, Tanja B., an den
DIGB. Da sich Sarah einer Operation unterziehen musste – ihr wurde
ein Auge entfernt – findet sich auch der Schriftwechsel des Arztes
mit dem DIGB in dieser Akte. Akten von Fürsorgezöglingen geben
Aufschluss über die Herkunft der Kinder, über Gründe für die
angeordnete Fürsorgeerziehung und mitunter auch über die Eltern.
Somit lassen sich aus ihnen nicht nur Kenntnisse über die Methoden
der Fürsorgeerziehung gewinnen, sondern auch über die Beziehungen
zwischen Eltern und Kindern, über die Haltung der Eltern gegenüber
der Fürsorgeerziehung oder über die Wahrnehmung der Kinder durch die
Fürsorgeeinrichtung. Die Akten können daher ebenso als
familiengeschichtliche Quellen, als auch als Quellen für
gesellschaftliche Erziehungskonzepte herangezogen werden.</dc:description>
                <dc:date>2018-12-05</dc:date>
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