Glossar

A

  • Achtzehngebet/Schemone Esre: auch: »Amida« (weil im »Stehen« gesprochen) oder Tefilla (das »Gebet« schlechthin); zusammen mit dem → Schma Jisrael eines der Kerngebete des synagogalen Ritus
  • Agune: Gemäß jüdischem Religionsgesetz ist jede Frau, deren Mann verschwindet (aus was für Gründen auch immer) und nicht für tot erklärt werden kann eine agune (Aguna), d.h., eine gebundene Frau. Sie kann sich nicht neu verheiraten, was sowohl soziale als auch psychische und in Hinsicht auf die materielle Absicherung schwerwiegende Konsequenzen haben kann
  • Alija: (Pl. Alijot): wörtl. »Aufstieg«; Aufruf zur Lesung aus der → Tora im Gottesdienst; auch: Einwanderung nach Israel
  • Antisemitismus: feindliche Einstellungen und Handlungen gegenüber Juden. Der Begriff entstand Ende des 19. Jahrhunderts und definiert Juden nicht primär über ihre Religion, sondern als Volk, Nation oder Rasse. A. unterscheidet sich damit vom Antijudaismus, der Juden aus religiösen Motiven ablehnt.
  • Arier: Ein ursprünglich aus der Sprachwissenschaft kommender und von den Nationalsozialisten missbrauchter Begriff. In rassistischen, antisemitischen und völkischen Ideologien bezeichnet der Begriff Angehörige einer angeblich existierenden, vermeintlich geistig, politisch und kulturell überlegenden nordischen Menschengruppe. Insbesondere jüdische Menschen wurden damit zurzeit des Nationalsozialismus aus der Gesellschaft ausgegrenzt. Personen mit mindestens einem jüdischen Eltern- oder Großelternteil wurden als „nicht-arisch“ bezeichnet.
  • Arierparagraf: „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ erlassen am 7. April 1933. Das Gesetz erlaubte den nationalsozialistischen Machthabern, politisch missliebige oder „nichtarische“ Staatsdiener zu entlassen bzw. in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie vor August 1914 bereits Beamte gewesen waren. „Frontkämpfer“ blieben von der Entlassung verschont. Wer zwangsweise in den Ruhestand versetzt war, erhielt eine Pension, die später mehrfach reduziert wurde. In der Folgezeit musste jeder Beamte den „Ariernachweis“ erbringen und mit Dokumenten belegen, dass kein Jude unter den Vorfahren zu finden war. Etliche Durchführungsverordnungen weiteten das Gesetz auf Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst wie bei halböffentlichen Unternehmen aus. „Ariernachweise“ verlangten später nicht nur Arbeitgeber, Schulen und Universitäten, sondern auch Clubs oder Vereine.
  • „Arisierung“: Als „Arisierung“ bezeichnete man nach 1933 im engeren Sinne den Besitztransfer zwischen „Juden“ und „Ariern“, im weiteren Sinne den Prozess der wirtschaftlichen Verdrängung und Existenzvernichtung der Juden unter nationalsozialistischer Herrschaft.
  • Aschkenas: hebr. für Deutschland; Aschkenasim: Bezeichnung für mittel- und osteuropäische Juden
  • Aschkenase: Jude aus → Aschkenas

B

  • Bar Mizwa: wörtl. »Sohn der Pflicht«, bezeichnet sowohl den mündig gewordenen Jungen als auch die Initiationsfeier zu diesem Anlass
  • Bat[h]e Chaluz: hebr. »Häuser des Pioniers«, auch Sing. Beth Chaluz; kommunenartiges Haus, auch Lehrlingsheim, in dem junge jüdische Arbeiterder Hechaluz-Bewegung in Deutschland vor ihrer → Alija zusammenlebten
  • Bet Knesset: wörtl. »Versammlungshaus«; Synagoge
  • Bet(h) Din: hebr. »Haus des Rechts«; rabbinisches Gericht
  • Brit Mila: hebr. »Bund der Beschneidung«, die Beschneidung findet am achten Lebenstag des Knaben statt, aschkenasische Aussprache Brit(h) Milo, sephardisch Brit Milah, auch Berith Mila, jidd. Brismile.

C

  • Chabad: Gruppierung der → Chassidim
  • Challa: wörtl. »Teighebe«; ursprünglich Opfergabe, Bezeichnung sowohl für die Pflicht, ein Stück Teig des Sabbatbrotes abzusondern, als auch für das Sabbatbrot selbst
  • chamesch Megillot: die fünf Schriftrollen (hohes Lied, Ruth, Klagelieder, Prediger und Esther)
  • Chanukka: wörtl. »Einweihung«; Lichterfest in Erinnerung an die Reinigung des Jerusalemer Tempels durch die Makkabäer
  • Charedim: Selbstbezeichnung der ultraorthodoxen Juden
  • Chasan: Vorbeter/Kantor in der Synagoge
  • Chassidim: Anhänger einer im 18. Jahrhundert gegründeten mystisch-religiösen Erweckungsbewegung
  • Chewra Kadischa: Chewra Kadischa aram. »Heiliger Verband«, Beerdigungsbrüderschaft oder Beerdigungsgesellschaft, aschkenasische Aussprache auch Chewro Kadischo, Pl. Chewraus Kadischo; Gesellschaften, in denen sich nach Geschlechtern getrennt Männer und Frauen zusammenschließen, um sich um Sterbende und Tote zu kümmern. Dazu gehören Sterbebegleitung, Totenwäsche und –wache sowie die Beerdigung. Die Männer kümmern sich während des Trauerjahres um Gebete und um das regelmäßige Talmudstudium zugunsten der Seele des oder der Verstorbenen. Diese Handlungen gelten im Judentum als höchste Form der Wohltätigkeit, da Verstorbene sich für die erwiesenen Wohltaten nicht mehr revanchieren können. Heute spricht man nicht mehr von Bruderschaften, sondern von Beerdigungsgesellschaften.
  • Converso: Als Converso (Pl. Conversos) wurden während der Spanischen Inquisition zum Katholizismus konvertierte Juden und deren Nachkommen bezeichnet.

D

  • Diaspora: griech. »Zerstreuung«, Exil. Zerstreuung der Juden in der Welt

E

  • Emanationslehre: besagt, dass die Schöpfung Ausfluss der Gottheit sei, hervorgegangen aus einer göttlichen Substanz. Entstammt der antiken Religionsphilosophie. Sie war bei Indern und Persern verbreitet, wurde später auch von den christlichen Gnostikern und den Neuplatonikern vertreten. Auch Philosophen der Aufklärung wie Hegel griffen die Emanationslehre auf, sprachen ihr jedoch einen göttlichen Charakter ab.
  • Emanzipation: Mit jüdischer Emanzipation wird ein Prozess beschrieben, bei dem die Juden von einer rechtlich, sozial und religiös diskriminierten Randgruppe zu gleichgestellten Mitgliedern in der Mitte der Gesellschaft wurden.
  • Eretz Israel (Yisra'el): Land Israel

G

  • Galut(h): hebr. »Verbannung«; Exil, Diaspora, die Zerstreuung der Juden in der Welt
  • Gemara: aram. »Vollendung«; zunächst mündlicher Kommentar zur Erläuterung der → Mischna (bildet damit zusammen den → Talmud)
  • Gemeinde: Im Unterschied zur Gemeinschaft wird unter diesem Begriff ein institutionalisierter Zusammenschluss gefasst.
  • Goj: hebr. »Volk, Nichtjude«; Plural Gojim

H

  • Hachschara(h): Mit diesem Begriff wird die geistige und körperliche Vorbereitung auf ein Leben in Palästina bezeichnet. Die Bewegung entwickelte sich Ende 19. Jahrhunderts. In die sog. Hachschara-Zentren wurden landwirtschaftliche, handwerkliche oder hauswirtschaftliche Kenntnisse vermittelt, die in Palästina und für den Aufbau eines Kibbuzim benötigt wurden. Die meisten Teilnehmer lebten auch in den Hachschara-Zentren und befassten sie sich intensiv mit jüdischer Geschichte und lernten Hebräisch.
  • Halacha: (Pl. Halachot) wörtl. »Gang, Wandel«; Religionsgesetz
  • Haskala: hebr. »Aufklärung«

J

  • Jiddisch: Sprache der Aschkenasischen Juden. Die Sprache ist etwa 1000 Jahre alt, aus dem Mittelhochdeutschen hervorgegangen und mit hebräischen, aramäischen, romanischen, slawischen und weiteren Sprachelementen angereichert. Jiddisch wird in hebräischen Buchstaben geschrieben.
  • Jom Kippur: Versöhnungstag, höchster Feiertag und letzter der zehn Bußtage im Herbst, ein Fastentag.
  • „Judenstern“: Die Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden vom 1.9.1941 verpflichtete alle Juden, die älter als sechs Jahre waren, ab 19.9.1941 einen gelben „Judenstern“ sichtbar auf der linken Brustseite zu tragen. Ausgenommen von der „Sternpflicht“ waren die in „privilegierten“ Mischehen lebenden Juden und die „Mischlinge ersten Grades“. Ohne „Stern“ das Haus zu verlassen oder ihn zu verdecken, zog Strafen nach sich, die oftmals zur schnelleren Deportation führten.
  • Jüdischer Kalender: Mondkalender mit 12 oder 13 Mondmonaten (Schaltjahr). Das jüdische Jahr beginnt im Herbst. Gezählt werden die Jahre ab dem Zeitpunkt der biblischen Schöpfung der Welt, die nach der biblischen Chroniken auf das Jahr 3761 v. Chr. fällt.

K

  • Kabbala: wörtl. »Überlieferung«; Bezeichnung der jüdischen Mystik seit dem Mittelalter
  • Kaddisch: aram. Gebet aus dem täglichen Gottesdienst. Das Kaddisch wird außerdem zum Totengedenken und am Grabe gesprochen.
  • Kehila: Gemeinde
  • Kettubah: aram., Pl. Ketubot; jüdische Ehevertragsurkunde
  • Kiddusch: wörtl. »Heiligung«; Weihesegen zur Begrüßung des → Schabbat
  • Kippa: Hebr. Kippah, pl. Kippot, jiddisch yarm[u]lke ist die traditionelle Kopfbedeckung männlicher Juden. Das kleine runde Käppchen aus Stoff oder Leder wird auf dem Hinterkopf getragen. Je nach religiöser Ausrichtung wird die K. nur zum Gebet und an heiligen Städten oder dauerhaft getragen. Es handelt sich dabei um eine Tradition, die nicht auf eine mosaische Satzung zurück geht.
  • Kohen: auch Cohen, Pl. Kohanim; Angehöriger des Priestergeschlechts und seiner Nachkommen Aarons
  • koscher: bezeichnet in der jüdischen religiösen Tradition rituell »reine«, »taugliche« oder »geeignete« Nahrungsmittel, Gegenstände oder Handlungen. Die Kaschrut (Lehre von den Speisegeboten) regelt, welche Nahrungsmittel zum Verzehr geeignet sind. Ihre hauptsächlichen Grundsätze sind in den fünf Büchern Moses festgelegt worden. Im Zentrum einer koscheren Lebensführung steht die Trennung von Fleisch- und Milchprodukten. Orthodoxe Juden legen diese Trennung so streng aus, dass sie dafür getrenntes Besteck, Ess- und Kochgeschirr verwenden, teilweise auch getrennte Kühlschränke, Herde, Spülbecken oder Geschirrspülmaschinen. In koscheren Restaurants gibt es zu diesem Zweck oft sogar zwei getrennte Küchen.

M

  • Maskilim: jüdische Aufklärer → Haskala
  • Mazza: hebr. »ungesäuertes Brot«, Pl. Mazzoth, aschkenasische Aussprache Maz(z)aus, wird an → Pessach gegessen.
  • Menora: (siebenarmiger) Leuchter
  • Mesusa: wörtl. »Türpfosten«; Kapsel mit Bibelversen, die am Türrahmen besfestigt wird
  • Midrasch: rabbinische Auslegung der Bibel
  • Mikra: Bezeichnung für die hebräische Bibel
  • Mikwe: hebr. »Ansammlung«, (Gebäude für) das rituelle »Tauchbad«, auch Mikwa, Mikwo, Pl. Mikwot, Mikwaot
  • Minjan: wörtl. »Zahl«; Quorum von zehn Männern, die für einen Gottesdienst benötigt werden. Bei egalitären Gemeinden zehn religionsmündige Personen.
  • Mischehe, "privilegierte" und "nichtprivilegierte": Im Dezember 1938 schuf Hitler die Kategorien der „privilegierten“ und der „nichtprivilegierten“ Mischehe, die nie gesetzlich fixiert wurden. Als „privilegiert“ galten nun Paare, bei denen die Frau jüdisch (im „rassischen“ Sinne des NS-Regimes) und der Mann nichtjüdisch war, wenn sie keine oder nichtjüdisch erzogene Kinder hatten und Paare, bei denen der Mann jüdisch und die Frau nichtjüdisch war, wenn sie nichtjüdisch erzogene Kinder hatten. Familien in diesen Konstellationen durften in der bisherigen Wohnung verbleiben, und das Vermögen konnte auf den nichtjüdischen Partner bzw. die Kinder übertragen werden. Später musste der jüdische Partner aus „privilegierter“ Mischehe keinen „Judenstern“ tragen und wurde von der Deportation (bis Jahresbeginn 1945) befreit. Als „nichtprivilegiert“ galten Paare, wenn der Mann Jude und die Ehe kinderlos war, wenn ein Ehepartner jüdisch war und die Kinder jüdisch erzogen wurden, oder wenn der nichtjüdische Partner bei der Eheschließung zum Judentum konvertiert war. Diese Paare besaßen die o. a. Rechte nicht, bei der Auswanderung wurden sie wie Juden behandelt. Der jüdische Partner unterlag der Kennzeichnungspflicht, von der Deportation wurde er/sie „zurückgestellt“. War eine Mischehe durch Scheidung oder Tod aufgelöst, wurde der jüdische Partner deportiert, meist nach Theresienstadt. Unabhängig vom Status der Ehe entfiel der Schutz vor Deportationen, wenn der jüdische Partner kriminalisiert wurde. Die „Schutzhäftlinge“ wurden dann nach Auschwitz deportiert. Bei Kriegsende lebten noch 12.000 Juden in Mischehe in Deutschland, davon 631 in Hamburg.
  • „Mischlinge“: Nach den Ausführungsverordnungen der Nürnberger Gesetze galten „Halbjuden“, die nichtjüdisch erzogen waren, als „Mischlinge ersten Grades“. Gehörten sie allerdings einer jüdischen Gemeinde an, unterlagen sie als „Geltungsjuden“ allen antijüdischen Maßnahmen. Als „Mischlinge ersten Grades“ standen sie hingegen unter Sonderrecht: Sie durften keine pädagogischen, medizinischen, juristischen, künstlerischen Berufe ergreifen und nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt werden. Dafür standen ihnen technische und kaufmännische Berufe offen. Universitäts- und Schulabschlüsse wurden ihnen erst erschwert, dann verwehrt. Der NS-Staat zog sie zunächst zur Wehrmacht ein, entließ sie dann jedoch wieder, es sei denn, sie hatten sich durch besondere Tapferkeit ausgezeichnet. „Mischlinge“ wurden nicht deportiert, es sei denn, sie saßen nach Oktober/November 1942 als Häftlinge in einem Gefängnis oder KZ ein. Im Deutschen Reich lebten 1939 ca. 8000 „Geltungsjuden“ und ca. 64.000 „Mischlinge ersten Grades“. Auf der Wannsee-Konferenz am 20.1.1942 und zwei folgenden „Endlösungskonferenzen“ erreichte die Gefährdung der „Mischlinge“ den Höhepunkt. Sie sollten entweder sterilisiert oder deportiert werden. Doch eine Entscheidung wurde auf die Zeit nach dem Kriege verschoben, was ihr Leben rettete. Ab 1942 wurden die schulpflichtigen „Mischlinge ersten Grades“ von Haupt- und weiterführenden Schulen verwiesen, ab 1943/1944 die über 17-Jährigen zur Zwangsarbeit eingezogen.
  • Mischna: hebr. »Wiederholung«, Lehre, Pl. Mischnajot; die schriftliche Niederlegung der (ehemals) mündlichen Lehre, bildet zusammen mit der → Gemara den Talmud als erste autoritative Gesetzessammlung des nachbiblischen Judentums
  • Mitnagdim: orthodoxe Gegner der → Chassidim
  • Mizwa: Pflicht, Gebot

N

  • Nürnberger Gesetze: „Gesetz zum Schutze des dt. Blutes und der dt. Ehre“ sowie „Gesetz über das Reichsbürgerrecht“. Sie verboten Eheschließungen und stellten den Geschlechtsverkehr zwischen „Ariern“ und „Nichtariern“ unter Strafe. In der Folge wurden Verordnungen erlassen, die die Einteilung in „Juden“ und „Mischlinge“ unterschiedlichen Grades regelten. Verabschiedet wurden dies Gesetze am 15.9.1935 auf dem Nürnberger Parteitag der NSDAP.
  • Nürnberger Prozesse: Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess vom November 1945 bis April 1949. Gilt als erster großer Versuch, die Nationalsozialistischen Verbrechen nach dem Zweiten Weltkrieg juristisch aufzuarbeiten. Angeklagt waren führende Repräsentanten der Nationalsozialisten.

P

  • Pessach: hebr. »Vorüberschreiten«, auch »Verschonung«; Fest zum Gedenken an den Auszug aus Ägypten, bei dem charakteristischerweise ungesäuertes Brot gegessen wird → Mazza
  • Possek: (Pl. Pauskim). Jüdischer Gelehrter (Dezisor), der bindende Entscheidung bei der Auslegung religiöser Gesetze (→ Halacha) trifft
  • Protokolle der Weisen von Zion: Antisemitisches Pamphlet, das um 1900 in Russland erstmals auftauchte und die jüdische Weltverschwörung zum Thema hat. Obwohl das Pamphlet als plumpe Fälschung leicht erkennbar ist, gehört es zu den am weitesten verbreiteten antisemitischen Schriften.
  • Purim: wörtl. »Lose«; Halbfeiertag zur Erinnerung an die Errettung der persischen Juden vor dem Verfolger Haman (wie im Buch Esther dargestellt)

R

  • Rabbiner: Meister, Lehrer. Rabbi ist sowohl ein Funktionstitel als auch ein Ehrentitel für besondere Tora-Gelehrsamkeit. Er wird von hebräisch Raw oder aramäisch Rabbuni abgeleitet. Andere Bezeichnungen sind Rebbe und Lehrmeister.
  • Restitution: Rückerstattung oder Abgeltung von unrechtmäßigen Enteignungen während der Zeit des Nationalsozialismus
  • Rosch Haschana: jüdisches Neujahrsfest

S

  • Schabbat, שבת: der Ruhetag Sabbat
  • Schächten: bezeichnet das rituelle Schlachten von koscheren Tieren. Die Einhaltung des Schächtritus dient dem möglichst rückstandslosen Ausbluten des Tieres vor Eintritt des Todes, um die rituelle Reinheit des Fleisches zum menschlichen Verzehr zu garantieren. Der Verzehr von Blut ist im Judentum verboten.
  • Schavuot: Wochenfest, eines der drei Wallfahrtsfeste und Feiertag zur Erinnerung an die sinaitische Offenbarung
  • Schma Jisrael, שמע ישראל: Gebet »Höre Israel«; Zusammen mit dem → Achtzehngebet eines der Kerngebete des synagogalen Ritus; besteht aus den biblischen Stücken Deuteronomium 6,4-9; 11,13-21 und Numeri 15,37-41
  • Sefarde: Nachfahre spanisch-portugiesischer Juden
  • Simchat Tora: wörtl. »Gesetzesfreude«; Festtag zum Abschluss des einjährigen Zyklus der Toralesung, im Anschluss an Sukkot
  • Sukkah: hebr., aschkenasische Aussprache Sukkoh, Laubhütte
  • Sukkot: Laubhüttenfest zur Erinnerung an die Wüstenwanderung der Israeliten

T

  • Tallit: Gebetsschal
  • Talmud: wörtl. »Studium, Lehre«; Sammelwerk mündlicher Überlieferugen und wesentliche Grundlage der → Halacha
  • Tanach: Bezeichnung für die hebräische Bibel → Mikra
  • Tefillin: Gebetsriemen
  • Tora: wörtl. »Lehre«, bezeichnet sowohl den Pentateuch (Die fünf Bücher Mose in christl. Bibelübersetzungen) als auch die religiöse Weisung insgesamt

W

  • Wedde: altgerman. »Strafgeld«. Die Wedde bestand aus vier Ratsherren, die mit der Prätur die Polizeibehörde Hamburgs darstellten. Nach dem Abzug der französischen Truppen 1814, wurde in Hamburg eine eigene Polizeibehörde eingerichtet. Die Wedde bschränkte sich fortan auf die Regelung des Heiratswesen, die Annahme von Bürgern und Schutzverwandten, die Angelegenheiten der jüd. Gemeinde, die Aufsicht über Kran und Waage sowie über das Auktionswesen.

Z

  • Zedaka: hebr. »Wohltätigkeit«, aschkenasische Aussprache Zedokoh
  • Zion: Poetische Bezeichnung für Jerusalem bzw. für ganz → Eretz Israel
  • Zionismus: Ziel der zionistischen Bewegung war die Errichtung eines jüdischen Staates in Palästina. Entstanden war die zionistische Bewegung im 19. Jahrhundert. Innerhalb der zionistischen Bewegung existierten religiöse wie säkulare Strömungen nebeneinander.
  • Zionist: Anhänger des → Zionismus