Das für Friedrich Wilhelm Lübberts
(Über-)Leben wohl bedeutsamste Dokument ist auf den 17.10.1944 datiert und vom „General der Flieger
und Chef des Ministeramts Reichsmarschall“
Karl Bodenschatz
unterschrieben. Dieser bestätigt darin, dass Friedrich
Wilhelm Lübbert, Kaufmann jüdischer
Abstammung, von weiteren staatspolizeilichen Maßnahmen freigestellt sei, nachdem
er gemäß Vereinbarung zwischen dem Reichsmarschall
Hermann Göring und dem
Reichsführer
SS
Heinrich Himmler seine
Sterilisation hatte durchführen lassen. Wie viele andere deutsche Juden, die
seit Generationen getauft und assimiliert waren, wurde Friedrich Wilhelm Lübbert in der
NS-Zeit verfolgt. Gemäß den
„
Nürnberger
Gesetzen“ von 1935 galt Friedrich Wilhelm Lübbert als „
Mischling ersten Grades“. Anfang der 1940er-Jahre wurde über deren
massenhafte Zwangssterilisation diskutiert, um die Fortpflanzung zu verhindern.
Es kam zwar zu keiner Entscheidung in dieser Frage, doch das Dokument belegt,
dass der Ausgrenzungsprozess und die Gefährdung der „
Mischlinge“ mehr und mehr zunahmen und
Sterilisationen durchgeführt wurden. Für die Ausfertigung der einseitigen
maschinenschriftlichen Bestätigung wurde ein Formular der Behörde
„Reichsmarschall des Großdeutschen Reiches Chef des
Ministeramtes“ mit Sitz in
Berlin,
Prinz-Albrecht-Str. 5,
verwendet. Das Dokument gehört zum „Nachlass Lübbert“, der im
Militärhistorischen Museum der
Bundeswehr (MHM) in
Dresden liegt. Das
Original wird in der Dauerausstellung präsentiert.
Schreiben von Karl Bodenschatz, Chef des Ministeramtes Reichsmarschall des Großdeutschen Reiches, Berlin, 17.10.1944, veröffentlicht in: Hamburger Schlüsseldokumente zur deutsch-jüdischen Geschichte,
<https://dx.doi.org/10.23691/jgo:source-91.de.v1> [21.11.2024].