Antisemitismus in der Nachkriegszeit. Das Beispiel Friedrich Nieland

Werner Bergmann

Quellenbeschreibung

Anfang 1957 verschickte der Hamburger Holzhändler Friedrich Nieland die 39-seitige Broschüre „Wieviel Welt (Geld)-Kriege müssen die Völker noch verlieren? Offener Brief an alle Bundesminister und Parlamentarier der Bundesrepublik“. Das Heft erschien in einer Auflage von 2.000 Stück im Verlag des völkischen Verlegers Adolf Ernst Peter Heimberg (Druck: W.- Heimberg) in Stade und wurde an die im Titel genannten Adressaten verschickt. Die Schrift umfasst eine Kompilation von Briefen, die Nieland seit den Wiedergutmachungsverhandlungen zwischen Israel und der Bundesrepublik im Jahre 1952 an den Bundeskanzler, den Bundestagspräsidenten und den Innenminister gerichtet hatte, sowie deren kurze Eingangsbestätigungen. Der „Offene Brief“ besteht aus einer Collage aus fremden, teils von obskuren, teils von seriösen Autoren stammenden Publikationen entlehnten Textzitaten und Abbildungen. Diese sind durch eigene Passagen des Verfassers miteinander verbunden, in denen der Holocaust als Werk von Juden hingestellt wird und die „internationalen Juden“ als eine Art Geheimregierung charakterisiert werden, die das Weltgeschehen lenkt. Diese hätten „Welt (Geld-)Kriege“ angezettelt mit dem Endziel der Vernichtung Deutschlands. Nieland kritisiert das Schweigen der Politik (S. 5) und nennt als Motiv für die Schrift, über die wahren Hintergründe des Holocaust aufklären zu wollen. Gegen ihn und Heimberg wurde Klage wegen Verfassungsfeindlichkeit und Beleidigung erhoben, doch wurde kein Hauptverfahren eröffnet. 1959 wurde die Broschüre wegen ihres staatsgefährdenden Charakters vom BGH eingezogen.
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Nielands verschwörungstheoretische Thesen


Nielands Schrift ist ein klassischer verschwörungstheoretischer Text, der motiviert von einem Schuldabwehrantisemitismus Holocaustleugnung beziehungsweise -umdeutung betreibt. Er stellt fest, dass sich das deutsche Volk, ja die gesamte Menschheit derzeit in einem „furchtbaren Chaos“ (S. 3) befinde. Als dessen Urheber macht er entscheidende weltpolitische, aber anonym arbeitende Ratgeber aus. Als einziges Beispiel nennt Nieland an dieser Stelle „den Juden Dr. Salomon Friedlaender“ (genannt Mynona – was „jüdisch“ von rechts nach links gelesen „anonym“ ergibt), der „in Wahrheit der unsichtbare Lenker Hitlers gewesen“ sei und den er sozusagen als „Kronzeugen“ für seine Thesen immer wieder zitiert (S. 3). Nieland benutzt hier den Namen des Philosophen und Schriftstellers Salomon Friedlaender, der in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts seine literarischen Arbeiten auch unter den Namen Mynona veröffentlicht hatte und 1946 in Paris im Exil starb. Wie alle Verschwörungstheoretiker und Holocaustleugner argumentiert Nieland, dass seine Behauptung „keine Luftblase, sondern die Wahrheit“ sei (S. 3). Das deutsche Volk, das man „kollektivmäßig als das ‚Kriegsverbrecher-Volk‘“ verurteilt habe, sei Opfer einer ungeheuerlichen Lüge „über die Vergasung und Abschlachtung von sechs Millionen Juden durch Deutsche“ geworden (S. 3). Nieland erweist sich unter Bezugnahme auf den Kreis um Mathilde Ludendorff und die „Protokolle der Weisen von Zion“ als ein früher Vertreter der These, dass eine insgeheim regierende jüdische Führungsclique im Sinne der „Weisen von Zion“ Organisatoren der Massenvernichtung waren, namentlich nennt er den „Zionisten Dr. Kastner“ und Adolf Eichmann, der angeblich von Juden abstamme. Für ihn ist deshalb die genannte „Lüge“ eine der „teuflischsten Gemeinheiten, die das „internationale Judentum“ vollzogen hat, um „ihre [sic] Verbrechen an Deutschland zu tarnen“ (S. 3). In klassischer verschwörungstheoretischer Manier werden angebliche Belege, häufig aus jüdischen Schriften, über das von den „Eingeweihten des ‚Internationalen Judentum [sic]‘“ angezettelte „Vernichtungsmanöver“ (S. 4) aufgeführt. So konstruiert Nieland unter Verweis auf die Kabbala Anagramme, indem er zum Beispiel das Wort „Nationalsozialist“ als „O! Zionist á la Stalin“ „dechiffriert“ (S. 13). In seinem ersten Schreiben hatte Nieland den Bundeskanzler bereits 1952 vor dem Abschluss des Wiedergutmachungsabkommens mit Israel gewarnt, indem er auf die „Finanzierung Hitlers durch Juden aus den USA“ hinwies (S. 7), womit er an die antisemitische Verschwörungstheorie über die „jüdischen Plutokraten der Wall Street“ anknüpfte. Es folgten Schreiben ähnlichen Inhalts an Bundesminister und Parlamentarier. Der Hauptteil der Schrift, ein an Bundesinnenminister Gerhard Schröder (CDU) gerichtetes Schreiben (S. 9–37), ist eine wirre Zusammenstellung von völlig abstrusen Einlassungen Nielands und allen möglichen Publikationen entnommenen Zitaten und Karikaturen, die seine These von der Verschwörung des „internationalen Judentums“ stützen sollen, das der wahre Drahtzieher hinter Hitler gewesen sei und damit auch Schuld am Zweiten Weltkrieg, am Faschismus und am Holocaust trage. Es hätte nicht nur die Deutschen, sondern auch „die Masse des jüdischen Volkes“ betrogen (S. 6). Den Abschluss bildet ein Schreiben an die Abgeordneten des Bundestages, denen er mit seiner Abhandlung Ansatzpunkte liefern wolle, nun eigene Nachforschungen in dieser Sache anzustellen. Dabei unterstreicht er die Dringlichkeit, denn es ginge um nichts weniger als „den Bestand der ‚weißen Rasse!‘“, der durch einen „jüdischen Weltplan“ bedroht sei (S. 38). Die jüdische Hochfinanz schicke sich an, ihre Diktaturabsichten zu realisieren und der „Welt öffentlich ihre Gesetze zu diktieren“ (S. 39).

Reaktionen und Diskussionen


Bereits am 4.4.1957 war in der Frankfurter Rundschau eine kurze Meldung über die Beschlagnahmung einer antisemitischen Broschüre erschienen. Am selben Tag hatte im Bundestag der Hamburger Abgeordnete Helmut Schmidt (SPD) eine Frage „betreffend der Broschüre eines Herrn Friedrich Nieland aus Hamburg-Wellingsbüttel” an den Bundesinnenminister gestellt, der angab, dass die Broschüre dem BMI bekannt sei und dass die Hamburger Kriminalpolizei die Broschüre beschlagnahmt und die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen den seit 1871 bestehenden §130 StGB (Anreizung zum Klassenkampf) und wegen anderer Verstöße eingeleitet habe. Die Hamburger Staatsanwaltschaft erhob im Dezember 1957 gegen Nieland und den Drucker Heimberg Anklage wegen verfassungsfeindlicher Schriften und Beleidigung der jüdischen Bürger. Die Eröffnung eines Hauptverfahrens wurde vom Landgericht aber abgelehnt und stattdessen ein psychiatrisches Gutachten angefordert, das Nieland bescheinigte, dass „eine krankhafte Geistestätigkeit nicht gegeben“ sei. Dennoch lehnte der Richter Enno Budde die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab. Trotz der Beschwerde seitens des Generalstaatsanwalts bestätigte das Hanseatische Oberlandesgericht das erstinstanzliche Urteil, sodass Nieland seine Hetzschrift weiter ungehindert vertreiben durfte. Als bekannt wurde, dass Nieland in zwei Instanzen in Hamburg nicht belangt worden und damit außer Strafverfolgung war, löste dies im Januar 1959 einen Skandal aus. Als besonders skandalös wurde die Urteilsbegründung des Landgerichts gewertet, wonach der Aufruf zum Kampf gegen das „Internationale Judentum” sich nicht gegen das „jüdische Volk” richte, sodass eine Staatsgefährdung nicht mit genügender Sicherheit festgestellt werden könne. Für den Hamburger Bürgermeister Max Brauer (SPD) war die Sache nicht mehr ein „Fall Nieland”, sondern ein „Fall der Hamburger Gerichte”. Auf einer Pressekonferenz distanzierten sich Brauer und der Hamburger Justizsenator von den Beschlüssen der Gerichte und fanden damit breite öffentliche Unterstützung. Nieland meldete sich zur selben Zeit in einem Interview mit der dpa ebenfalls zu Wort und bestritt, ein Antisemit zu sein, vielmehr habe er mit seiner Broschüre, die auf Erkenntnissen von 30 Jahren privater Forschung basiere, dem verfolgten jüdischen Volk helfen wollen.

Lex Nieland


Der Zentralrat der Juden in Deutschland verlangte in einem Brief an Bundeskanzler Adenauer (CDU) angesichts des erneuten antisemitischen Vorfalls sofortige gesetzliche Maßnahmen. Der „Fall Nieland“ gab so den letzten Anstoß für die Bundesregierung, dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes gegen Volksverhetzung zuzuleiten, weshalb die Presse von einem „Lex  Gesetz Nieland” sprach. Diese auch Erfahrungen des Nationalsozialismus aufnehmende Reform sollte die alte, aus dem Jahr 1871 stammende, Bestimmung ersetzen, wonach man eine Handlung unter Strafe stellte, die in „den öffentlichen Frieden gefährdender Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt“. Die öffentliche Diskussion kreiste in der Folgezeit vor allem um zwei Themen: die Bekämpfung des wiedererwachten Antisemitismus und die Krise der Justiz. Am 14.1.1959 kam es unter enormen Publikumsandrang zu einer „großen Justizdebatte” in der Hamburger Bürgerschaft, die die Entscheidung der Gerichte bedauerte und den Senat aufforderte, in Bonn Schritte für eine Ergänzung der bestehenden Strafbestimmungen zu unternehmen. Der Fokus des Falles verschob sich immer mehr zur personellen Kritik an der Justiz und wurde schließlich zum „Fall Budde”, da nun bekannt wurde, dass der Richter in den 1930er-Jahren die Rassengesetzgebung des Dritten Reiches gepriesen und antisemitische Artikel verfasst hatte. Budde beantragte daraufhin seine Versetzung in eine Zivilkammer, der stattgegeben wurde. Dass auch der Vorsitzende des OLG ein aktiver Nationalsozialist gewesen war, wurde hingegen kaum beachtet. Der Fall Nieland wurde auch zum Thema einer Justizdebatte im Deutschen Bundestag am 22.1.1959, die große öffentliche Resonanz erfuhr. Bundeskanzler Adenauer gab in dieser Debatte eine Regierungserklärung zu den sich häufenden antisemitischen Ereignissen ab. Am 20.1.1959 beantragte der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ein „objektives Verfahren”, um damit die Einziehung der noch vorhandenen Exemplare der Broschüre und die Vernichtung der Druckplatten zu erreichen. Anfang März erklärte der BGH Nielands Schrift für staatsgefährdend und beleidigend und verfügte die Einziehung aller Exemplare. Nieland trat danach nicht mehr mit antisemitischen Schriften hervor.

Auswahlbibliografie


Werner Bergmann, Antisemitismus in öffentlichen Konflikten. Kollektives Lernen in der politischen Kultur der Bundesrepublik 1949–1989 (Schriftenreihe des Zentrums für Antisemitismusforschung, Bd. 4), Frankfurt am Main u.a. 1997.
Rainer Hering, Der „Fall Nieland“ und sein Richter. Zur Kontinuität in der Hamburgischen Justiz zwischen „Drittem Reich“ und Bundesrepublik, in: Zeitschrift des Vereins für Hamburgische Geschichte 81 (1995), S. 207–222.
Verhandlungen des 2. Deutschen Bundestages, 201. Sitzung, 4.4.1957, S. 11390.

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Zum Autor

Werner Bergmann (Thema: Judenfeinschaft und Verfolgung), Prof. Dr., ist Professor am Zentrum für Antisemitismusforschung an der Technischen Universität Berlin. Seine Forschungsschwerpunkte sind Soziologie und Geschichte des Antisemitismus und angrenzende Gebiete wie Rassismus und Rechtsextremismus.

Zitationsempfehlung und Lizenzhinweis

Werner Bergmann, Antisemitismus in der Nachkriegszeit. Das Beispiel Friedrich Nieland, in: Hamburger Schlüsseldokumente zur deutsch-jüdischen Geschichte, 22.09.2016. <https://dx.doi.org/10.23691/jgo:article-113.de.v1> [21.12.2024].

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