Am 2.5.1947 schickte
Oberregierungsrat Fritz
Klesper, Leiter des 1947 gegründeten
Hamburger Landesamtes für Vermögenskontrolle
(Verwaltung des nationalsozialistischen Vermögens und Bearbeitung von
„Wiedergutmachungs“- und Restitutionsleistungen), ein dreiseitiges Schreiben an
seinen Vorgesetzten, den Hamburger Oberfinanzpräsidenten. Es
ging um die „Wiedergutmachungsansprüche“, die Kurt
Lavy angemeldet hatte. Er war 1938 als Jude aus
Hamburg-Bergedorf
zusammen mit seiner Frau Anna-Maria nach
Rio de Janeiro
geflohen. Klesper bezog sich auf Akten der
Gestapo und auf
Lavys Vermögenserklärung vom
8.7.1938. Er übernahm für
Lavys ehemaligen Eigentumsanteil an der Bergedorfer
Firma Faserstoff-Zurichterei GmbH einen auf 38
Prozent herunter gerechneten Gemeinen Wert, den das
Finanzamt
Bergedorf
1938 zu
„Arisierungszwecken“
vorgeschlagen hatte. Reichsstatthalter
Karl Kaufmann, der die
„Arisierung“
1938 genehmigte, hatte aber die entsprechende Wertminderung
auf 50 Prozent festgesetzt. Das war Klesper
1947 bekannt. Klesper war
ab 1937 Leiter der Überwachungs- und Strafabteilung der
Devisenstelle gewesen, die schon damals dem
Oberfinanzpräsidenten unterstellt war und mit der
Gestapo und der
Zollfahndungsstelle die zum Verlassen des Landes
gedrängten Jüdinnen und Juden ausgeplündert hatte. Nach
1945, als er seine Karriere ausgerechnet im
Landesamt für Vermögenskontrolle fortsetzte, bezog
er sich in seinem Schreiben auf die besonders extremen
„Arisierungsberechnungen“
des
Finanzamtes
Bergedorf
von 1938 und empfahl damit 1947
eine zweite Enteignung von Lavys
Firmeneigentum.
Schreiben von Fritz Klesper an den Hamburger Oberfinanzpräsidenten vom 2.5.1947, veröffentlicht in: Hamburger Schlüsseldokumente zur deutsch-jüdischen Geschichte,
<https://dx.doi.org/10.23691/jgo:source-206.de.v1> [21.12.2024].