Das rabbinische Gutachten von Rabbiner
Moses Jehuda Hoffmann
zur Frage des Frauenwahlrechtes wurde auf Bitten des
Hamburger
Deutsch-Israelitischen
Synagogenverbandes im Mai 1923
erstellt. Rabbinische Gutachten werden angefertigt, um religionsgesetzlich
auftretende Streitfragen zu entscheiden. Sie sind argumentativ aufgebaut. Die
Begründungsstrukturen erörtern Ableitungszusammenhänge. Die hierfür
erforderlichen textlichen Vorgaben beziehen sich auf die
Tora, auf den
Talmud und hierauf bezogene Kommentare von
namentlich anerkannten jüdischen Persönlichkeiten. Eine auf die
Tora zurückzuführende Aussage
besitzt naturgemäß die höchste Authentizität und Autorität. Das Gutachten von
Hoffman verfuhr in
dieser Weise, indem er sich auf
Moses Maimonides berief.
Moses Hoffmann: Rabbinisches Gutachten zum Frauenwahlrecht in der Gemeinde, Breslau, 24.5.1923 [Abschrift], veröffentlicht in: Hamburger Schlüsseldokumente zur deutsch-jüdischen Geschichte,
<https://dx.doi.org/10.23691/jgo:source-35.de.v1> [21.11.2024].