Jüdische Kulturgüter in der Nachkriegszeit. Hannah Arendts Bericht zur Situation in Hamburg

Elisabeth Gallas

Quellenbeschreibung

Der Tätigkeitsbericht Hannah Arendts entstand während der ersten Deutschlandreise, die die 1941 in die Vereinigten Staaten geflohene jüdische Intellektuelle nach Kriegsende antrat. Anders als ihr berühmt gewordener Reisebericht „Besuch in Deutschland“ verweist der „Field Report“ unmittelbar auf die Umstände, die Arendt nach Deutschland führten. Sie kam als Emissärin der 1947 in New York gegründeten Treuhandgesellschaft Jewish Cultural Reconstruction, Inc. (JCR), einem Zusammenschluss der wichtigsten jüdischen Organisationen und Institutionen der Zeit, der sich nach Kriegsende um die Auffindung und Rückführung von jüdischem Kulturraubgut in Europa kümmerte.

Hannah Arendt kam Ende 1949 für vier Monate nach Deutschland und fuhr auch in die britische Besatzungszone, um sich dort einen Überblick über restituierbare Kulturgüter in Hamburg, Hannover, Köln und Lübeck zu verschaffen. Insbesondere in Hamburg lagerten zahlreiche Sammlungen, die unter der Naziherrschaft konfisziert worden waren und einer Erbnachfolgeregelung harrten.

Auf ihrer Reise verfasste Arendt fünf offizielle Berichte für die JCR, die von New York aus an alle Mitglieder des Vorstands verteilt wurden. Diese internen Verständigungspapiere waren nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Sie vermitteln Einblicke in die umfangreichen Aktivitäten jüdischer Organisationen im Umgang mit den Folgen des Holocaust und legen Zeugnis von den Schwierigkeiten ab, denen jüdische Interessenvertreter im Kampf um die Wiederherstellung von Recht und Gerechtigkeit nach 1945 ausgesetzt waren.

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Hannah Arendt unterstützte ab 1944 die von New York ausgehende Initiative zur Rettung der geraubten jüdischen Kulturgüter in Europa und arbeitete ab 1949 als Geschäftsführerin der JCR. Im Februar des Jahres war es deren Vorstand gelungen, die JCR als offiziell anerkannte Treuhänderin für erbenlose jüdische Buchsammlungen, Archivalien und Ritualgegenstände in der amerikanischen Besatzungszone einzusetzen. Hiermit eröffnete sich die Möglichkeit, über eine halbe Million erbenlose Raubgüter in jüdische Gemeinden und Institutionen weltweit zu transferieren. Die britische Besatzungszone lag allerdings außerhalb des Autorisierungsbereichs der JCR. Für Arendts Bemühungen stellte sich in diesem Fall nicht nur das Problem, dass sie es hier mit Deutschen zu tun hatte, die wenig Verständnis für ihre Anliegen aufbrachten. Zum Zeitpunkt ihres Besuchs war zudem noch nicht geklärt, ob und wann eine jüdische Treuhandorganisation für die britische Zone eingesetzt werden könnte. Die Autorisierung der Jewish Trust Organization (JTC), die sich ab Juni 1950 dieser Aufgabe annehmen sollte, verzögerte sich durch Widerstände von Seiten der britischen Verantwortlichen sowie von Seiten der jüdischen Gemeindemitglieder vor Ort, so auch der im Juli 1945 mit knapp 800 Mitgliedern in Hamburg wieder entstandenen Gemeinde. Arendt weist in ihrem Bericht wiederholt auf die Schwierigkeiten im Verhältnis zwischen den internationalen jüdischen Vertretern, die davon überzeugt waren, dass jüdisches Leben in Deutschland an sein Ende gekommen sei, und den sich mühsam konstituierenden Gemeinden hin, die sehr wohl hofften, jüdische Existenz in Deutschland neu beleben zu können. Letztere drängten auf die Anerkennung als Rechtsnachfolger der vor 1933 bestehenden Gemeinden in Deutschland, um so Ansprüche auf Gemeindeeigentum und aufgefundenes Raubgut erheben zu können. Die internationalen Organisationen wie die JCR und die schließlich eingesetzte JTC plädierten hingegen dafür, die Gemeinden ob ihrer geringen Größe und der Zusammensetzung aus vielen nicht-deutschen Mitgliedern nicht als Nachfolger anzusehen und ihnen nur das für ihre Bedürfnisse notwendigste Eigentum der früheren Gemeinden zu überlassen.

Umgang mit geraubten Kulturgütern von Jüdischer Seite


Verschiedene Konfliktebenen zwischen den beteiligten Akteuren zeigen sich anhand des Umgangs mit den Sammlungen, die Hannah Arendt in Hamburg besichtigte. Zwei Beispiele dafür sollen hier kurz skizziert werden. Erstens der Fall der Hamburger jüdischen Gemeindebibliothek, der die Differenzen zwischen den internationalen Organisationen und den im Aufbau befindlichen Gemeinden spiegelt. Und zweitens der Fall des Silberbestands, der von Hamburger jüdischen Bürgern 1938 durch die nationalsozialistische Verordnung zum Einsatz jüdischen Vermögens abgepresst wurde und dessen Behandlung nach dem Krieg symptomatisch für Wahrnehmungsweisen und Vorgehen deutscher Behörden in Bezug auf jüdisches Raubgut steht.

Hannah Arendt berichtet an verschiedenen Stellen des „Field Reports“ über Verbleib und Zustand der Gemeindebibliothek, dabei geht es einerseits um die Teile der Bibliothek, die vom Sicherheitsdienst während des Novemberpogroms 1938 konfisziert wurden und andererseits um Bestände, die sich zum Zeitpunkt 1950 im Besitz der wieder gegründeten Gemeinde befanden. Der konfiszierte Bestand war schon während des Krieges zum Schutz vor Bombenschäden nach Dresden ausgelagert worden und befand sich damit unter sowjetischer Kontrolle. Im Gegensatz zu anderen Gemeindebibliotheken waren wesentliche Teile der Hamburger dadurch zwar gerettet, ihre Rückführung war im Februar 1950 aber völlig ungewiss. Die Zusammenarbeit von jüdischen Gemeinden sowie der als amerikanisch wahrgenommenen JCR mit den sowjetischen Besatzungsbehörden war äußerst schwierig, jüdische Ansprüche wurden zumeist zurückgewiesen. In der sowjetischen Zone wurde keine Treuhandorganisation eingesetzt und Kulturgüter häufig ungeachtet der Provenienz als Reparationsleistung für die immensen eigenen Kriegsschäden in die Sowjetunion überführt. Im Falle der Hamburger Bibliothek erfolgte allerdings weit nach Ende der JCR Aktivitäten und infolge langwieriger Verhandlungen zwischen den Regierungsbehörden der DDR, der Hamburger Gemeinde und dem Zentralrat der Juden 1957 die Rückerstattung von den in Dresden aufgefundenen Hamburger Beständen. Dabei handelte es sich keinesfalls um die gesamte, 1938 circa 40.000 Bände umfassende, Bibliothek, sondern um etwa 10 bis 15.000 Bände. Ob weitere Teile der Zerstörung anheimfielen oder sich an anderen Stellen in Deutschland und ehemals deutsch besetzten Gebieten befinden könnten, ist noch ungeklärt.

Zugleich unterstreicht Arendt in ihrem Bericht, dass sich viele Bücher im Besitz der Hamburger Gemeinde befänden, die nicht aus Hamburg stammten und deshalb in den Verantwortungsbereich einer Treuhandorganisation fallen könnten. Die nationalsozialistische Konfiszierungspolitik hatte dazu geführt, dass Sammlungen auseinander gerissen wurden und äußerst selten an ihrem ursprünglichen Ort verblieben. Nach dem Krieg fanden sich in ganz Deutschland zahlreiche Bücher aus jüdischen Institutionen und Haushalten, die andernorts geraubt worden waren. Häufig wurden in städtischen Sammlungen oder Depots gelagerte Raubgüter auf Druck der westlichen Besatzungsbehörden an die jüdischen Gemeindevertretungen vor Ort übergeben und keiner weiteren Provenienzrecherche unterzogen. Das Wissen um diesen Umstand bekräftigte die jüdischen Treuhänder darin, genaue Bestandslisten von Gemeinden zu fordern und nach Möglichkeit Anspruch auf entsprechende Güter zu erheben. Zum einen waren sie davon überzeugt, die symbolträchtigen Gegenstände und Bände seien in den neuen Zentren jüdischen Lebens sicherer aufgehoben als in den fragilen Gemeinden in Deutschland. Zum anderen verstand sich die JCR auch als Interessenvertretungen der emigrierten deutschen Juden und wollte dafür sorgen, dass Sammlungen ihren ehemaligen Nutzern außerhalb Europas zugute kämen. Arendt erklärte in ihrem Bericht, dass ein Verbleib von wertvollen Sammlungen in Deutschland die Gefahr berge, „dass [Kulturgüter in der Hand von Gemeinden] zerstreut oder sogar veräußert werden könnten und in jedem Fall für jüdische Gelehrte und die jüdische Wissenskultur weltweit verloren sind“. Sie verwies hier auf die schlechte materielle Situation von vielen Nachkriegsgemeinden, die häufig zu Zwangsveräußerungen von Gemeindeeigentum führte sowie auf den Umstand, dass durch die dezimierte Mitgliederzahl von Gemeinden häufig einzelne Privatleute über das verbliebene Gemeindeeigentum verfügten. Aus Sorge über weitere Verluste des schon stark fragmentierten Kulturerbes, handelten JCR- und später JTC-Mitglieder nach der Direktive, so viele Kulturschätze wie möglich in Bildungseinrichtungen und Gemeinden in den Vereinigten Staaten und Israel unterzubringen. Gegen diese Vorstellung sträubten sich jedoch die meisten offiziellen Gemeindevertreter und im Fall von Hamburg auch die britischen Offiziellen, die sich in dem Wunsch einig waren, die Ausfuhr von Kulturgütern einzuschränken. Die ambivalente britische Auffassung zur jüdischen Restitutionsfrage war von zahlreichen politischen Faktoren bestimmt, sollte sich aber zur Zeit von Arendts Besuch gerade hin zu einer stärkeren Öffnung gegenüber den Ansprüchen der internationalen Treuhandorganisationen entwickeln. Grundsätzlich war von britischer Seite zunächst Zurückhaltung gegenüber jüdischen Kollektivansprüchen – wie sie die Treuhänder vertraten − laut geworden, da man die Vorannahme eines von anderen Opfern verschiedenen jüdischen Anspruchs eher als eine Fortsetzung nationalsozialistischer Aussonderung wahrnahm. Zweitens wollte man bis zur Gründung eines jüdischen Staates keine Güter nach Palästina verschifft sehen, da die zionistische Politik keine aktive Unterstützung der britischen Mandatsmacht fand. Alles in allem schien den Briten die Förderung jüdischen Gemeindelebens in Deutschland auch in Hinsicht auf die Entwicklung der Bundesrepublik erstrebenswert.

Umgang mit geraubten Kulturgütern auf deutscher Seite


Aus gänzlich anderer Perspektive, aber ebenfalls mit dem Ziel, die entsprechenden Güter nicht außer Landes bringen zu lassen, wurde auch von deutscher Seite argumentiert. Der notorische „Silberschatz“, von dem Arendt berichtet, ist ein sprechendes Beispiel für die bestenfalls skurril anmutende Form des Umgangs der deutschen Verantwortlichen mit den Folgen ihrer Verbrechen. Die genannten 30.000 Objekte, darunter Besteck, Silbergeschirr, Leuchter und andere Kultgegenstände – etwa 10 Prozent des konfiszierten Gesamtbestands – waren nicht der sonst üblichen Einschmelzung zum Opfer gefallen, da die Stadt Hamburg sie dem „Reich“ „abgekauft“ und an städtische Museen übergeben hatte. Zu Kriegsende wurde das Material im Tresor der Landeshauptkasse gelagert und von dem von Arendt benannten Carl Schellenberg betreut, der selbst für Auswahl und Übernahme von Objekten in den späten 1930er-Jahren zuständig gewesen war und nach dem Krieg sein Amt als Museumsdirektor weiter ausüben konnte. Unter anderem von der JCR wurde im Laufe des Jahres Druck auf die Stadt ausgeübt, eine Rückerstattung in die Wege zu leiten. Diese wurde schließlich vom Wiedergutmachungsamt und Schellenberg initiiert, Betroffene kamen nach Hamburg und erhielten gegen Nachweis ihr früheres Eigentum zurück. Dabei wurde die Tatsache der illegalen Aneignung der Gegenstände sowie die Verfolgungsgeschichte ihrer rechtmäßigen Eigentümer zumeist überspielt und die Bewahrung der Objekte als Rettungsinitiative inszeniert. Alles nicht restituierbare Silber wurde − wie von Arendt angeregt – der JTC überantwortet, die es wiederum an die Stadt verkaufte, weshalb noch heute solche Silbergegenstände etwa im Hamburger Museum für Kunst und Gewerbe zu sehen sind.

Situation in Hamburg


Der Bericht von Arendt zeugt nicht nur von den allgemeinen Anstrengungen, die mit der Rettung des geraubten jüdischen Kulturguts nach 1945 verbunden waren. Er zeigt vor allem, dass sich die Situation in der britischen Zone, und besonders in Hamburg, von der der amerikanischen in Bezug auf Gemeindestruktur und vorgefundenen Kulturgutsammlungen deutlich unterschied. Fanden sich in der amerikanischen Zone zahlreiche Raubbestände aus ganz Europa, hatte sich insbesondere die Stadt Hamburg während des Nationalsozialismus dadurch hervorgetan, konfiszierte Objekte aus Eigeninteresse in Hamburg zu behalten und nicht etwa nach Berlin zu übergeben, was nach dem Krieg dazu führte, dass Sammlungen wenigstens teilweise auffindbar waren und (wenn auch zögerlich) rückerstattet wurden. Hatten die internationalen jüdischen Vertreter in der amerikanischen Zone häufig mit wiedergegründeten Gemeinden zu tun, die nahezu vollständig aus osteuropäischen Displaced Persons bestanden, waren sie in Hamburg mit einer starken Gemeindevertretung vorrangig deutscher Juden konfrontiert, die wiederum eng mit den städtischen Behörden zusammenarbeitete. Der Gemeindevorstand unter der Leitung von Harry Goldstein suchte mit großem Engagement den Wiederaufbau voranzubringen und an die Traditionen der früheren Gemeindearbeit anzuknüpfen. Den Ansprüchen internationaler jüdischer Organisationen wurden dadurch deutlich Grenzen gesetzt und der Vorstand der JCR beschloss im Oktober 1950, sich aus allen Verhandlungen in der britischen Zone zurückzuziehen.

Auswahlbibliografie


Hannah Arendt, The Aftermath of Nazi Rule. Report from Germany, in: Commentary 10 (1950), S. 342–353 (dt. Besuch in Deutschland. Die Nachwirkungen des Naziregimes, übers. v. Eike Geisel, mit einem Vorwort v. Henrik M. Broder und einem Portrait v. Ingeborg Nordmann, Berlin 1993).
Elisabeth Gallas, „Das Leichenhaus der Bücher“ Kulturrestitution und jüdisches Geschichtsdenken nach 1945, Göttingen 22016.
Alice Janowski, Die Konfiszierung und Restitution der Bibliothek der Jüdischen Gemeinde Hamburg. Vom Dritten Reich zum Kalten Krieg, in: Regine Dehnel (Hrsg.), Jüdischer Buchbesitz als Raubgut. Zweites Hannoversches Symposium, Frankfurt am Main 2006, S. 213−225.
Marie Luise Knott (Hrsg.), Hannah Arendt, Gershom Scholem. Der Briefwechsel, 1939−1964, Frankfurt am Main 2010 (unter Mitarbeit von David Heredia), S. 484−533.
Jürgen Lillteicher, Raub, Recht und Restitution. Die Rückerstattung jüdischen Eigentums in der frühen Bundesrepublik, Göttingen 2007.

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Zur Autorin

Elisabeth Gallas, Dr. phil., ist leitende wissenschaftliche Mitarbeiterin am Simon-Dubnow-Institut für jüdische Geschichte und Kultur an der Universität Leipzig. Von 2014 bis 2016 war sie Minerva Research Fellow am Avraham Harman Institut für jüdische Geschichte an der Hebräischen Universität Jerusalem. Sie hat Kulturwissenschaften und Germanistik an der Universität Leipzig sowie Soziologie an der Universität Kopenhagen studiert und promovierte 2011 in Neuerer Geschichte an der Universität Leipzig und dem Dubnow-Institut. Ihre Dissertation wurde im Sommer 2013 unter dem Titel „Das Leichenhaus der Bücher” Kulturrestitution und jüdisches Geschichtsbewusstsein nach 1945" bei Vandenhoeck & Ruprecht veröffentlicht.

Zitationsempfehlung und Lizenzhinweis

Elisabeth Gallas, Jüdische Kulturgüter in der Nachkriegszeit. Hannah Arendts Bericht zur Situation in Hamburg, in: Hamburger Schlüsseldokumente zur deutsch-jüdischen Geschichte, 30.01.2017. <https://dx.doi.org/10.23691/jgo:article-89.de.v1> [09.10.2024].

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