Der Vorstand der Israelitischen Gemeinde Lübeck richtete am 20. Dezember 1884 ein Schreiben an den Hamburger Oberrabbiner Anschel Stern, in dem es diesen offiziell zum Ehrenmitglied ernannte. Die positiven Entwicklungen seit der Emanzipationsgesetzgebung, vor allem die Entstehung der wichtigsten Gemeindeorganisationen und der relativ ausgeglichene Haushalt, seien nur möglich gewesen dank der Unterstützung aus der Schwesterstadt Hamburg. Dafür wolle sich die Lübecker jüdische Gemeinde nun durch die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft an Anschel Stern, einen „treuen Freund und Förderer“ Archiv der Hansestadt Lübeck (AHL): Schul- und Kultusverwaltung 0904. Israelitische Gemeinde, Verschiedenes, 1865-1970. des Gemeindewesens, erkenntlich zeigen.
Das als Abschrift überlieferte dreiseitige Schreiben bildet die Anlage zu einem insgesamt neun Dokumente umfassenden und hauptsächlich aus Behördenkorrespondenz bestehenden Konvolut, das sich im Archiv der Hansestadt Lübeck befindet. Innerhalb des Bestandes Schul- und Kultusverwaltung 0904 sind verschiedenste Gemeindevorgänge aus den Jahren 1865 bis 1970 zusammengefasst.
Die Israelitische Gemeinde Lübeck hatte sich als orthodoxe Einheitsgemeinde formiert. Ihr Vorläufer war die seit Mitte des 17. Jahrhunderts ausschließlich im benachbarten Moisling ansässige Landjudenschaft, die erst mit der Emanzipation 1852 Zugang zur Hansestadt erhielt und sich in den darauf folgenden Jahren vollständig nach Lübeck verlagerte. Sie wurde zwischen 1870 und 1919 von Rabbiner Salomon Carlebach, dem Vater des späteren Hamburger Oberrabbiners Joseph Carlebach, geleitet.
Der ebenfalls orthodox ausgebildete Anschel Stern, geboren 1820 in Steinbach (Kurhessen), trat ab 1851 die Nachfolge von Isaac Bernays als Rabbiner in Hamburg an. Zuvor hatte er seine religiöse Ausbildung unter anderem bei Seligmann Bär Bamberger genossen, Orientalistik in Würzburg studiert und anschließend als Religionslehrer und Rabbiner in Bad Homburg gearbeitet. In Hamburg galt sein Hauptaugenmerk der Pädagogik. Stern machte sich vor allem als Leiter der Talmud-Tora-Schule verdient, die er in eine angesehene Realschule umwandelte. Ab 1867 bis zu seinem Tode im Jahre 1888 trug Anschel Stern den Titel des Oberrabbiners zu Hamburg. In dieser Funktion betreute er die im Deutsch-Israelitischen Synagogenverband zusammengefassten orthodoxen Mitglieder.
Als Salomon Carlebach und Esther Adler 1872 heirateten, leitete Stern die Trauungszeremonie. Aus der Ehe sollten zwölf Kinder hervorgehen, darunter fünf spätere Rabbiner und drei Ehefrauen von Rabbinern. Damit kann Salomon Carlebach auch als Begründer einer der wichtigsten Rabbinerfamilien in Deutschland bezeichnet werden. Seine Söhne und Schwiegersöhne waren unter anderem in Leipzig, Köln, Berlin, Bremen, Altona und Hamburg als Pädagogen und religiöse Oberhäupter der Gemeinden tätig. Es war seiner Initiative zu verdanken, dass Anschel Stern die Ehrenmitgliedschaft der Lübecker Gemeinde verliehen wurde.
Das Ernennungsschreiben von 1884 hob Anschel Sterns Verdienste für die Lübecker Gemeinde besonders hervor. Betont wurden vor allem dessen langjähriges Engagement und seine Hilfsbereitschaft in Notsituationen, zum Beispiel durch Überweisung von Gemeindebediensteten nach Lübeck. Außerdem, heißt es dort, sei Stern ein treuer Berater des Lübecker Rabbiners Salomon Carlebach gewesen, zu dessen Vorgänger und Schwiegervater Alexander Sussmann Adler er ebenfalls freundschaftlichen Kontakt gepflegt habe. Dies hatte sich besonders darin gezeigt, dass er persönlich Gottesdienste in Lübeck in der Zeit der Vakanz nach dem Tode Adlers im Jahre 1869 bis zur Anstellung des orthodox orientierten Carlebachs im Juni 1870 leitete.
Für die offizielle Ernennung zum Ehrenmitglied berief sich der Lübecker Gemeindevorstand auf den Nachtrag zur Gemeindeordnung vom 8. April 1868. Mit Ausnahme des aktiven und passiven Wahlrechts würden Stern die gleichen Rechte wie den beitragszahlenden Mitgliedern verliehen, während er keine Gemeindepflichten zu leisten hätte. Dies solle der Oberrabbiner annehmen „als einen sichtbaren Beweis der aufrichtigen Dankbarkeit, welche die israelitische Gemeinde Lübeck der hochgeehrten israelitischen Gemeinde Hamburg und dem geehrten hochwürdigen Oberhaupte derselben zollt“. Archiv der Hansestadt Lübeck (AHL): Schul- und Kultusverwaltung 0904. Israelitische Gemeinde, Verschiedenes, 1865-1970.
Die Quelle spiegelt zum einen das enge Verhältnis der jüdischen Gemeinden in den Schwesterstädten Hamburg und Lübeck wider und dokumentiert darüber hinaus auch die Bedeutung des Oberrabbiners Anschel Stern über die Grenzen Hamburgs hinweg. Die Lübecker jüdische Gemeinde beabsichtigte durch die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft an Anschel Stern ihrer Verbundenheit mit der Nachbargemeinde symbolisch Ausdruck zu verleihen. Oftmals orientierte sich Lübeck mit seiner 1895 knapp 700 Mitglieder umfassenden Gemeinde an der Großstadtgemeinde in Hamburg. Exemplarisch hierfür können die Statuten beider jüdischer Gemeinden gelten, insbesondere die darin enthaltenen Ausführungen zur Gemeindemitgliedschaft. Durch die Statuten, die am 7. November 1867 in Hamburg in Kraft traten, hatte sich die Gemeinde in mehrfacher Hinsicht umgestaltet und demokratisiert. So wurde eine Gesamtgemeinde geschaffen, unter deren Dach sich zunächst zwei religiöse Verbände konstituierten, der liberale Tempelverband und der orthodoxe Synagogenverband. Die dadurch entstandene Trennung von Kultus und Verwaltung, später als Hamburger Modell bezeichnet, war deutschlandweit neuartig und ähnlich nur noch in Breslau vorzufinden. Zugleich war Hamburg im Jahre 1867 die einzige deutsche jüdische Gemeinde, die sich als Religionsverband mit freiwilliger Mitgliedschaft konstituierte. Erst als 1876 durch das Austrittsgesetz auch in Preußen der Parochialzwang aufgehoben wurde, erhielten Mitglieder die Möglichkeit, aus religiösen Gründen eine jüdische Gemeinde zu verlassen. Hatte Lübeck bereits 1865 seine erste Gemeindeordnung verabschiedet, in der der Zwang zur Gemeindemitgliedschaft noch festgehalten worden war, entschloss man sich in einem Nachtrag zu den Statuten 1868, dem Hamburger Beispiel zu folgen und die Möglichkeit zum freiwilligen Beitritt zur Gemeinde für Zugezogene sowie den Austritt aus religiösen Gründen zu gewähren. In einem erneuten Antrag auf Statutenänderung an den Lübecker Senat 1889 ist dies durch die Bezugnahme auf die Hamburger Statuten als Vorbild belegt. Archiv der Hansestadt Lübeck (AHL), Neues Senatsarchiv (NSA) 05880, Schreiben vom Gemeindevorstand an den Senat vom 04.03.1889. Von dem intensiven Austausch auf Gemeindeebene zeugen auch die Etablierung einer Lübecker Talmud-Tora-Schule und religiöser Vereine, wie dem Israelitischen Stipendienverein nach dem Hamburger Beispiel. Außerdem fand gelegentlich ein Austausch von Gemeindebediensteten von Hamburg nach Lübeck und umgekehrt statt. Dabei kam dem von Stern orthodox geführten Synagogenverband innerhalb der Hamburger Deutsch-Israelitischen Gemeinde eine Vorbildfunktion für Lübeck zu. Des Weiteren bestanden enge Beziehungen zwischen den Gemeinden auch dadurch, dass mehrere jüdische Familien, insbesondere die gut situierten, oft aus wirtschaftlichen Beweggründen aus Moisling und Lübeck nach Hamburg abwanderten. Gleichwohl hielten sie weiterhin Kontakt zu ihrer Ursprungsgemeinde und unterstützten sie auch in religiösen Belangen in Form von Spenden und Legaten. Archiv der Hansestadt Lübeck (AHL), Schul- und Kultusverwaltung 0910, Legat Heymann Joseph Hess, 1873-1884.
Die als Ausdruck des Dankes übertragene Ehrenmitgliedschaft an Anschel Stern, insbesondere auch an seine Frau und die minderjährigen Kinder, erklärte der Lübecker Senat jedoch zunächst für unzulässig, da er vorab nicht um Genehmigung ersucht worden war. Daraufhin richtete der Vorstand der Israelitischen Gemeinde Lübeck ein formelles Gesuch an den Senat, in dem er diesen um die nachträgliche Genehmigung bat. Zu diesem Zweck wurde eine Abschrift des Ernennungsschreibens an Stern angefügt, das sich in den behördlichen Akten der Hansestadt Lübeck befindet. Im Ergebnis erteilte der Senat der Israelitischen Gemeinde Anfang 1885 die Erlaubnis zur Verleihung der Ehrenmitgliedschaft an den Hamburger Oberrabbiner. Dieser Vorgang war innerhalb der Israelitischen Gemeinde Lübeck wohl einmalig, denn keine weitere Verleihung einer Ehrenmitgliedschaft ist belegt; eben sowenig ist die Reaktion Anschel Sterns daraufhin bekannt.
Die Quelle verweist auf die besondere Rolle des Oberrabbiners Stern, aber vor allem auch des orthodoxen Hamburger Synagogenverbands für die kleinere Lübecker Gemeinde. Sie verdeutlicht ebenso, dass bereits engere Beziehungen zwischen jüdischen Gemeinden vor deren organisatorischer Zusammenführung in verschiedenen Rabbinerorganisationen und Verbänden bestanden. Vor allem kleinere Gemeinden wie beispielsweise die Israelitische Gemeinde Lübeck zeigten sich daran interessiert, Bindungen zu großstädtischen Gemeinden zu knüpfen, um sich in organisatorischen und religiösen Fragen auszutauschen und einer Isolation vorzubeugen. Ein nicht institutionalisiertes, eher persönliches Netzwerk orthodox ausgerichteter Gemeinden und ihrer Rabbiner war im zweiten Drittel des 19. Jahrhunderts in Entstehung begriffen – in einer Zeit, als die orthodoxen Mitglieder deutschlandweit zunehmend zur Minderheit wurden.
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Nadine Garling, M.A., geb. 1980, ist Doktorandin im Fach Mittlere und Neuere Geschichte an der Universität Hamburg. Ihr Promotionsprojekt befasst sich mit der Geschichte der Israelitischen Gemeinde Lübeck im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert. Zuvor arbeitete sie am Jüdischen Museum Berlin. Ihre Forschungsinteressen liegen auf dem Gebiet der deutsch-jüdischen Geschichte im 19. und frühen 20. Jahrhundert, vor allem in Bezug auf die religiöse Ausdifferenzierung, sowie die Geschichte jüdischer Gemeinden in Norddeutschland und die Entwicklung des deutschen Zionismus.
Nadine Garling, Ernennung des Hamburger Oberrabbiners Anschel Stern zum Ehrenmitglied der Israelitischen Gemeinde Lübeck, in: Hamburger Schlüsseldokumente zur deutsch-jüdischen Geschichte, 07.09.2017. <https://dx.doi.org/10.23691/jgo:article-16.de.v1> [20.11.2024].