„Ich verlange mein Kind zu sehen”. – Uneheliche Mutterschaft zwischen Fürsorgeerziehung und Selbstbestimmung

Claudia Prestel

Quellenbeschreibung

Die folgende Quelle, der Gerichtsbeschluss, der die Fürsorgeerziehung anordnete, entstammt der Akte von Sarah Blumenau Die Namen wurden geändert., einem Fürsorgezögling, die 1897 in Hamburg als Tochter der Modistin Tanja B. und des Justizrates W. unehelich geboren wurde. Diese Akte befindet sich heute wie zahlreiche andere Akten ehemaliger Fürsorgezöglinge im Archiv der Stitfung Neue Synagoge Berlin – Centrum Judaicum in Berlin. In der Akte von Sarah B. befindet sich eine Kopie der Anordnung zur Fürsorgeerziehung von Seiten des Amtsgerichtes, die Korrespondenz zwischen dem Deutsch-Israelitischen Gemeindebund (DIGB) und der Behörde für öffentliche Fürsorge in Hamburg wie auch die Briefe der Mutter von Sarah, Tanja B., an den DIGB. Da sich Sarah einer Operation unterziehen musste – ihr wurde ein Auge entfernt – findet sich auch der Schriftwechsel des Arztes mit dem DIGB in dieser Akte. Akten von Fürsorgezöglingen geben Aufschluss über die Herkunft der Kinder, über Gründe für die angeordnete Fürsorgeerziehung und mitunter auch über die Eltern. Somit lassen sich aus ihnen nicht nur Kenntnisse über die Methoden der Fürsorgeerziehung gewinnen, sondern auch über die Beziehungen zwischen Eltern und Kindern, über die Haltung der Eltern gegenüber der Fürsorgeerziehung oder über die Wahrnehmung der Kinder durch die Fürsorgeeinrichtung. Die Akten können daher ebenso als familiengeschichtliche Quellen, als auch als Quellen für gesellschaftliche Erziehungskonzepte herangezogen werden.
  • Claudia Prestel

Fürsorge: bürgerliche Ideale und geschlechtsspezifische Erziehung


Sarah B. kam im August 1912 in Fürsorgeerziehung, da sie als „sittlich verwahrlost” stigmatisiert worden war, vor allem warfen ihr die in der Jugendfürsorge tätigen Personen vor, sie sei „sexuell schon sehr aufgeklärt”, würde lügen und die Arbeit verweigern, das heißt ihr Verhalten war bürgerlichen Moralvorstellungen ein Dorn im Auge. Hinzu kam, dass die Mutter Tanja B., die der Unterschicht angehörte, ein Verhältnis mit einem Mann aus dem Bürgertum eingegangen war, der eine „legitime” Familie sein eigen nannte. Ob er bereits verheiratet gewesen war, als Tanja B. eine Beziehung mit ihm eingegangen war oder ob er erst danach heiratete, geht aus den Quellen nicht hervor. Eindeutig ist jedoch, dass Sarah zum Spielball der Machtkämpfe zwischen den Eltern wurde. Als Jüdin kam sie in die jüdische Fürsorgeerziehungsanstalt Plötzensee, die der Deutsch-Israelitische Gemeindebund 1902 gegründet hatte, da der Preussische Staat die Konfessionalisierung der Fürsorge angeordnet hatte. Dabei hatte sich die jüdische Fürsorge an die geltenden Gesetze zu halten, versuchte jedoch gleichzeitig die religiöse Identität der jüdischen Zöglinge zu stärken, hatten sich doch manche Mädchen sehr weit vom Judentum entfernt. So wurden die Freitagabende wie auch die jüdischen Feiertage feierlich begangen, wie auch der Schabbat gehalten, und die Zöglinge besuchten die Synagoge. Selbstverständlich war das Essen koscher, so dass der Aufenthalt in einem jüdischen Heim teurer war als in den nichtjüdischen Anstalten. Die sogenannten Ehrendamen, das heißt Ehefrauen der Kuratoriumsmitglieder des DIGB, erteilten Religionsunterricht und verteilten Geschenke, vor allem an Chanukka, was wiederum Ausdruck bürgerlicher Wohltätigkeit war. Den Fürsorgezöglingen standen nur wenige Berufe offen, und der DIGB übernahm die Suche nach passenden Stellen in jüdischen Familien oder Geschäften. Die dabei zugrundeliegende Idee war, sie so in der Obhut der jüdischen Gemeinde zu belassen. Angesichts der Dienstbotennot in der jüdisch-bürgerlichen Gesellschaft allerdings dienten die jungen Mädchen auch als billige Arbeitskraft. Der geschlechtsspezifische Charakter der Fürsorgeerziehung trat in der beruflichen Ausbildung besonders deutlich zutage. Trotz der Gefahr einer sexuellen Ausbeutung – vor der die jungen Frauen ja bewahrt werden sollten – wurden sie besonders oft in Dienstbotenanstellungen vermittelt. Der Versuch der Dissimilation gelang in manchen Fällen, während andere Jugendliche sich dagegen wehrten und durch die Ehe mit einem Nichtjuden auf eine Integration in die Mehrheitsgesellschaft hofften.

Fürsorgeerziehung trotz Widerstand


Manche jüdische Eltern wehrten sich nicht gegen die Anordnung der Fürsorgeerziehung und übergaben ihre Kinder sogar freiwillig an die entsprechenden Institutionen. Insbesondere dann, wenn die Kinder nicht elterlichen Erwartungen entsprachen und auffällig geworden waren, indem sie entweder stahlen oder ihre Freizeit in „schlechter Gesellschaft“ verbrachten. Dies war bei Tanja B. nicht der Fall. Mutter und Tochter hingen sehr aneinander – zumindest interpretierte das Kuratorium der Fürsorgeerziehung des DIGB dies so. Dies war wahrscheinlich mit ein Grund, warum sowohl Mutter als auch Tochter sich gegen die Anordnung der Fürsorgeerziehung wehrten. Der Widerspruch der Mutter jedoch blieb erfolglos, weshalb diese den Vater beschuldigte, die Akten manipuliert zu haben. Der Konflikt zwischen den Eltern war nicht nur eine Auseinandersetzung zwischen Mutter und Vater, Mann und Frau, sondern auch zwischen den Angehörigen zweier unterschiedlicher Klassen, hatte doch der Vater als Angehöriger der Mittelschicht uneheliche Kinder mit einer Frau der Unterschicht. Sarah hatte noch einen jüngeren Bruder Jacob, der zumindest zu diesem Zeitpunkt nicht in Fürsorgeerziehung kam, weil er nicht auffällig geworden war, was sicherlich auch eine Frage des Alters war, so dass Jacob bei seiner Mutter bleiben konnte.

Die Mutter sah sich als Opfer des Vaters von Sarah, dessen soziale Stellung es ihm ermöglichte, seinen Einfluss geltend zu machen. Dieser Vater allerdings ist kaum sichtbar in der Akte. Außer dem Familiennamen und der Berufsangabe fehlt jede Information. Allerdings schien er entweder um das Wohlergehen der Tochter besorgt zu sein oder er fürchtete um seinen guten Ruf, indem er versuchte, Sarah dem Einfluss der Mutter zu entziehen.

Der Kampf gegen die „fürsorgliche Belagerung”


Überhaupt kämpfte die Mutter gegen die „fürsorgliche Belagerung” – um den von Ute Frevert geprägten Begriff zu verwenden – nicht nur jüdischer Wohltätigkeitsinstitutionen sondern auch gegen die staatlichen Stellen. So beschuldigte im Januar 1913 der zuständige Direktor der öffentlichen Fürsorge die Mutter, sie halte die Behörden in Hamburg auf Trab, um die Tochter aus der Fürsorge zu bekommen. Dem DIGB wurde deshalb auch geraten, sich nicht von den Drohungen der Mutter beeinflussen zu lassen. In zahlreichen Schreiben wies die Mutter darauf hin, dass die staatliche Intervention negative Auswirkungen auf das Wohlbefinden ihrer Tochter haben musste, denn diese hätte „das dringende Bedürfnis”, sich mit ihr „auszusprechen”. Die Mutter stellte auch einen Zusammenhang her zwischen dem nicht angepassten Verhalten ihrer Tochter und deren Unterbringung in einer Fürsorgeeinrichtung wie an diesem Zitat deutlich wird: „Sollte ein ungünstiges Verhalten des Zöglings schon Anlaß zu Klagen gegeben haben – so ist das doch sehr natürlich – Sarah ist klug und hat scharfen Verstand”. Die Mutter kritisierte aber auch die konkrete „Erziehungsart” in der Anstalt, in der Sarah untergebracht war. In erster Linie prangerte sie die lange Arbeitszeit, schwere körperliche Arbeit (Kochen, Wäschewaschen, Gartenarbeit) und frühes Aufstehen sowie die Anpassung an die bürgerliche Moral. Die Mutter schien Mitleid mit der Tochter gehabt zu haben, was die eintönige und harte Arbeit anging und widersetzte sich wohl auch dem klassenspezifischen Charakter der Fürsorge. Der mütterliche Widerstand wiederum missfiel dem DIGB, da der Zweck der Fürsorgeerziehung darin bestand, eine gefügige Unterschicht auszubilden, die sich nicht gegen die von der jüdischen Mittelschicht bestimmten Berufe auflehnte.

Frauen als Opfer der bürgerlichen Moral


In dem Beispiel wird der Klassencharakter der Fürsorgeerziehung ebenso deutlich wie die Auflehnung der Unterschicht – vor allem von Frauen, die selbstbestimmend ihr Leben leben wollten. Gerade Frauen wurden zum Opfer der doppelten Moral des Bürgertums, indem die Männer zwar eine sexuelle Beziehung mit ihnen eingingen, sie jedoch nicht ehelichten. Tanja B. kämpfte um das Recht der Erziehung ihrer Kinder und wollte sich weder von deren „Erzeuger” noch der Behörde vorschreiben lassen, wie sie ihre beiden Kinder Sarah und Jacob zu erziehen hatte. Der Vater zeigte zwar im Gegensatz zu den meisten bürgerlichen Männern, die uneheliche Kinder mit Frauen der Unterschicht in die Welt gesetzt hatten, ein gewisses Interesse an seiner Tochter, indem er die Vaterschaft nicht bestritt und Stellung bezog, als es um die Unterbringung der Tochter im Heim und deren Zukunft ging. Andererseits wurde diese auch zum Spielball von Machtkämpfen zwischen den Eltern, die unterschiedlichen Schichten entsprangen, wobei der Vater aufgrund seines Geschlechts und seiner Zugehörigkeit zum Bürgertum eher seine Anschauungen durchsetzen konnte.

Rebellion gegen die jüdische Fürsorge


Als Sarah im November 1912 auch noch ein Auge entfernt werden musste, kannte das Empören der Mutter keine Grenzen mehr, da man sie weder informiert noch um ihre Genehmigung nachgesucht hatte. Sie verklagte den Arzt, der die Operation an ihrer Tochter vorgenommen hatte und drohte damit, den DIGB ebenfalls zu verklagen. Die heftige Reaktion der Mutter, die von den entsprechenden Stellen als hysterisch abgetan wurde, war ein Indiz für ihre Ohnmacht und Wut. Die Rebellion gegen das jüdische Bürgertum führte im Fall der Sarah B. dazu, dass diese nun auf Anraten der Mutter wünschte, getauft zu werden, wie der DIGB vermutete, um so wieder nach Hamburg zu kommen. Auch waren Mutter und Tochter sehr erfinderisch, wenn es darum ging, sich den Anordnungen der Wohlfahrtsbehörden zu widersetzen. Als Sarah nach Berlin zur Ausbildung kam, gelang es der Mutter, sich zweimal mit ihrer Tochter zu treffen. Sie gab ihr auch Briefmarken, damit sie heimlich miteinander korrespondieren konnten. Schließlich warf der Fall auch Fragen der jüdischen Identität der Unterschicht auf, denn die Tochter – angeblich von der Mutter angestiftet – weigerte sich, in einer jüdischen Anstalt zu bleiben und entlief am 3.7.1914 aus Plötzensee. Den offiziellen Wohlfahrtsstellen gegenüber gab sie an, dass sie nicht „unter sittlich und moralisch verdorbenen Mädchen” sein könne. Da sie sich zum christlichen Glauben bekannte, weigerte sie sich, weiter in einer jüdischen Anstalt zu sein, zumal sie nichts getan hätte, und es sie tief kränke, „in vergitterten Zellen schlafen und hinter vergitterten Fenstern” leben zu müssen. Da sie nun bald 15 Jahre sei und daher „reifer über alles denke”, sehe sie sich gezwungen, für ihre Rechte einzutreten, „denn dass mein Charakter, geistiges Wohl und Feingefühl durch diese Umgebung nicht gefördert, ist wohl erklärlich.” Sarahs Aussagen sind auch ein Indiz für die Hierachie innerhalb der Anstalt, zeigte sie doch keine Solidarität mit ihren Schicksalsgenossinnen, vielmehr fühlte sie sich diesen überlegen und hatte so teilweise die Vorstellungen des Bürgertums verinnerlicht, indem sie die anderen Fürsorgezöglinge als „verdorben” stigmatisierte. Diese Haltung warf ihr auch eine Erzieherin explizit vor, indem sie ihr zu verstehen gab, dass sie nicht besser als andere Mädchen sei, wenn auch ihre Mutter besser gekleidet ging.

Sarah B. und ihre Mutter suchten Hilfe bei der öffentlichen Wohlfahrt und beklagten sich über die jüdischen Stellen, jedoch wurde ihnen diese Hilfe nicht zu Teil. Ob Sarah wirklich zum Christentum übertrat – sie gab an, sie sei von ihrer Mutter in der christlichen Religion erzogen worden – geht aus den Akten nicht hervor, wie sich auch das weitere Schicksal von Sarah unserer Kenntnis entzieht.

Auswahlbibliografie


Ute Frevert, „Fürsorgliche Belagerung”. Hygienebewegung und Arbeiterfrauen im 19. und frühen 20. Jahrhundert, in: Geschichte und Gesellschaft 11 (1985) 3, S. 420-446.
Marcus Gräser, Der blockierte Wohlfahrtsstaat. Unterschichtjugend und Jugendfürsorge in der Weimarer Republik, Göttingen 1995.
Detlev J. K. Peukert, Grenzen der Sozialdisziplinierung. Aufstieg und Krise der deutschen Jugendfürsorge 1878 bis 1932, Köln 1986.
Claudia Prestel, „Jugend in Not“: Fürsorgeerziehung in deutsch-jüdischer Gesellschaft, 1901-1933, Wien u.a. 2003.

Dieser Text unterliegt den Bedingungen der Creative Commons Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International Lizenz. Unter Namensnennung gemäß der Zitationsempfehlung darf er in unveränderter Form für nicht-kommerzielle Zwecke nachgenutzt werden.

Zur Autorin

Claudia Prestel, Dr. phil., lehrt neue europäische und jüdische Geschichte sowie Geschichte des Nahen Ostens, vor allem Israel und Palastina, an der Universität Leicester. Ihre Forschungsinteressen sind: mitteleuropäische jüdische Geschichte, besonders Frauen- und Sozialgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts, palästinensische Geschichte mit Fokus auf Geschlechtergeschichte und Nationalismus sowie Gedächtniskultur.

Zitationsempfehlung und Lizenzhinweis

Claudia Prestel, „Ich verlange mein Kind zu sehen”. – Uneheliche Mutterschaft zwischen Fürsorgeerziehung und Selbstbestimmung, in: Hamburger Schlüsseldokumente zur deutsch-jüdischen Geschichte, 05.12.2018. <https://dx.doi.org/10.23691/jgo:article-61.de.v1> [05.10.2024].

Dieser Text unterliegt den Bedingungen der Creative Commons Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International Lizenz. Unter Namensnennung gemäß der Zitationsempfehlung darf er in unveränderter Form für nicht-kommerzielle Zwecke nachgenutzt werden.