Die folgende Quelle, der Gerichtsbeschluss, der die Fürsorgeerziehung
anordnete, entstammt der Akte von Sarah
Blumenau
, einem Fürsorgezögling, die 1897
in
Hamburg als
Tochter der Modistin Tanja B. und des
Justizrates W. unehelich geboren wurde. Diese Akte
befindet sich heute wie zahlreiche andere Akten ehemaliger Fürsorgezöglinge im
Archiv der Stitfung Neue
Synagoge Berlin – Centrum Judaicum in
Berlin. In der Akte von
Sarah B. befindet sich eine Kopie der
Anordnung zur Fürsorgeerziehung von Seiten des Amtsgerichtes, die Korrespondenz
zwischen dem
Deutsch-Israelitischen
Gemeindebund (DIGB) und der Behörde für öffentliche Fürsorge in
Hamburg wie auch die
Briefe der Mutter von Sarah, Tanja B., an den
DIGB. Da sich Sarah einer Operation unterziehen musste – ihr wurde
ein Auge entfernt – findet sich auch der Schriftwechsel des Arztes mit dem
DIGB in dieser Akte.
Akten von Fürsorgezöglingen geben Aufschluss über die Herkunft der Kinder, über
Gründe für die angeordnete Fürsorgeerziehung und mitunter auch über die Eltern.
Somit lassen sich aus ihnen nicht nur Kenntnisse über die Methoden der
Fürsorgeerziehung gewinnen, sondern auch über die Beziehungen zwischen Eltern
und Kindern, über die Haltung der Eltern gegenüber der Fürsorgeerziehung oder
über die Wahrnehmung der Kinder durch die Fürsorgeeinrichtung. Die Akten können
daher ebenso als familiengeschichtliche Quellen, als auch als Quellen für
gesellschaftliche Erziehungskonzepte herangezogen werden.
Akte des Fürsorgezöglings Sarah Blumenau aus Hamburg, 1913-1914 [Auszug], veröffentlicht in: Hamburger Schlüsseldokumente zur deutsch-jüdischen Geschichte,
<https://dx.doi.org/10.23691/jgo:source-78.de.v1> [21.11.2024].