Die erste Bürgerstiftung in Hamburg - Wohnungen für Juden und Christen

Angela Schwarz

Quellenbeschreibung

In der „Allgemeinen Zeitung des Judenthums“ (AZJ) vom 30.4.1849 wurde ein fünfeinhalbseitiger Artikel aus Hamburg veröffentlicht, den der Arzt Dr. Hirsch Marcus Coh(e)n Beide Schreibweisen sind möglich. (1800–1874) verfasst hatte. Die Allgemeine Zeitung des Judenthums (AZJ) war die meistgelesene Wochenzeitung unter den deutschen Juden und fand mit ihren Themen aus Gesellschaft, Literatur, Religion und Politik vor allem in liberalen, reformorientierten bürgerlichen Kreisen eine interessierte Leserschaft. Im ersten Teil warb Coh(e)n unter dem Titel „Aufruf“ bei den Lesern um Unterstützung für ein Projekt, das eine Gruppe fortschrittlicher Juden zwei Monate vorher beschlossen hatte. Die Initiatoren zählten zu den Trägern der Emanzipationsbewegung und kannten sich aus jüdischen und politischen Vereinen, wo sie sich für die Gleichberechtigung der Juden und für eine neue, demokratische Verfassung engagierten. Aufgrund ihrer beruflichen Leistungen und gesellschaftlichen Stellung verfügten sie zwar über einen bürgerlichen Habitus. Doch waren ihnen durch das Hamburger Bürgerrecht Recht der Selbstverwaltung; Voraussetzung für die Erlangung des Bürgerrechts war geerbter Grundbesitz, das Leisten eines Bürgereides und die Zahlung eines Bürgergeldes; Adlige waren davon ausgeschlossenen; bis 1814 war es Angehörigen der lutherischen Kirche vorbehalten. [nach: Helmut Stubbe-da Luz, Bürgerrecht, in: Franklin Kopitzsch / Daniel Tilgner (Hrsg.), Hamburg Lexikon, Hamburg 1998, S. 92f. ], das an die lutherische Konfession gebunden war, entscheidende Rechte und Entfaltungsmöglichkeiten verwehrt. Mittlerweile hatte sich die innerjüdische Lebenswelt durch Reformen zur Gesamtgesellschaft hin geöffnet. Zu den prominentesten Vorkämpfern für eine politische Gleichstellung der Juden gehörte auf lokaler wie nationaler Ebene Dr. Gabriel Riesser. Er hatte im Namen der Gemeinde seit den 1820er–Jahren wiederholt Eingaben an den Senat gerichtet und sich mit Publikationen für eine Gleichberechtigung engagiert. Parallel dazu forderten christliche Bürger zunehmend eine Verfassungsreform, die die Gleichstellung einschließen sollte. Der zögerliche Senat konnte sich jedoch nicht gegen die ablehnende Front in der Bürgerschaft und in den bürgerlichen Kollegien durchsetzen. Bis zum Februar 1849 waren alle Initiativen vergeblich und das Judenreglement von 1710 mit seinen Sonderregelungen blieb gültig.
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Die rechtliche Gleichstellung der Hamburger Juden


Der ent­schei­den­de Fort­schritt auf dem Weg in die Mehr­heits­ge­sell­schaft wurde von außen ein­ge­lei­tet. Die Frank­fur­ter Na­tio­nal­ver­samm­lung er­leg­te am 27.12.1848 den deut­schen Staa­ten die Um­set­zung der Grund­rech­te und damit auch der Gleich­stel­lung der Juden auf. In Ham­burg er­lang­te letz­te­re am 23.2.1849 durch die „Pro­vi­so­ri­sche Ver­ord­nung, be­hufs Aus­füh­rung des § 16 der Grund­rech­te des deut­schen Volks in Bezug auf die Is­rae­li­ten“ Ge­set­zes­kraft. Nun konn­ten auch Juden das Ham­bur­ger Bür­ger­recht Recht der Selbst­ver­wal­tung; Vor­aus­set­zung für die Er­lan­gung des Bür­ger­rechts war ge­erb­ter Grund­be­sitz, das Leis­ten eines Bür­gerei­des und die Zah­lung eines Bür­ger­gel­des; Ad­li­ge waren davon aus­ge­schlos­se­nen; bis 1814 war es An­ge­hö­ri­gen der lu­the­ri­schen Kir­che vor­be­hal­ten. [nach: Hel­mut Stubbe-​da Luz, Bür­ger­recht, in: Fran­k­lin Ko­pitzsch / Da­ni­el Til­g­ner (Hrsg.), Ham­burg Le­xi­kon, Ham­burg 1998, S. 92f.] er­wer­ben und des­sen recht­li­che, po­li­ti­sche und wirt­schaft­li­che Vor­zü­ge in An­spruch neh­men. Da die Gleich­stel­lung in Ham­burg als ei­gen­stän­di­ges Ge­setz er­las­sen wor­den war, konn­te sie nicht wie in den üb­ri­gen deut­schen Län­dern 1851 wie­der auf­ge­ho­ben wer­den. Die neue Ham­bur­ger Ver­fas­sung von 1860 nahm dann noch ein­mal mar­gi­na­le Än­de­run­gen vor.

Freude über die Emanzipation als Stiftungsanlass


„Das er­he­ben­de Ge­fühl, in der Be­frei­ung von allen bür­ger­li­chen und po­li­ti­schen Hemm­nis­sen das Ziel viel­jäh­ri­ger Hoff­nun­gen, Be­stre­bun­gen und Kämp­fe end­lich er­reicht zu haben, hat bei den hie­si­gen Is­rae­li­ten den Wunsch er­zeugt, die­ses Er­eig­nis durch ein im Geis­te die­ser Zeit ge­dach­tes und der Wich­tig­keit des­sel­ben wür­di­ges Denk­mal zu ver­ewi­gen.“ Mit die­sen Wor­ten er­öff­ne­te Coh(e)n den Ar­ti­kel. Noch am Abend des 23. Fe­bru­ars hatte sich eine Grup­pe von Kauf­leu­ten, Ban­kiers und Aka­de­mi­kern ge­trof­fen, wozu unter an­de­rem John R. War­burg, Elkan Jo­seph Jonas und Dr. Gott­hold Sa­lo­mon ge­hör­ten, um die Gleich­stel­lung zu fei­ern. Um diese dau­er­haft zu wür­di­gen, be­schlos­sen sie, eine Stif­tung zu er­rich­ten. Für deren Auf­bau grün­de­ten sie an die­sem Abend den „Schil­lings­ver­ein für Frei­woh­nun­gen“. Zu den ers­ten Un­ter­zeich­nern des Pro­jekts ge­hör­te auch Ries­ser.

Die Stiftung als Denkmal für die Gleichberechtigung


Die In­itia­to­ren woll­ten eine alte stadt­re­pu­bli­ka­ni­sche Tra­di­ti­on bür­ger­li­chen Ge­mein­sinns auf­grei­fen und eine Stif­tung für Frei­woh­nun­gen er­rich­ten, um damit die enge Ver­bun­den­heit der Ham­bur­ger Juden mit ihrer Hei­mat­stadt zu un­ter­strei­chen. Je­doch soll­te sie sich von allen üb­ri­gen Ein­rich­tun­gen die­ser Art un­ter­schei­den. Denn sie ver­knüpf­ten darin die Tra­di­ti­on der jü­di­schen So­zi­al­ethik mit ihren de­mo­kra­ti­schen Über­zeu­gun­gen und schu­fen eine in­no­va­ti­ve Misch­form aus Stif­tung, Ver­ein und Ge­nos­sen­schaft. Die lei­ten­den Prin­zi­pi­en waren re­li­giö­se Pa­ri­tät, klas­sen­über­grei­fen­de Gleich­stel­lung und Mit­spra­che­rech­te für Vorstands-​ und Ver­eins­mit­glie­der wie für die Be­woh­ner glei­cher­ma­ßen. Da diese Stif­tung als „Denk­mal“ oder auch „Mo­nu­ment“ für die Gleich­stel­lung ge­dacht war, soll­ten zu­nächst unter Juden Gel­der ge­sam­melt wer­den, bevor das „grö­ße­re Pu­bli­kum“ und damit christ­li­che För­de­rer zum Bei­tritt auf­ge­for­dert wur­den.

Zielsetzungen der Stiftung


Die ge­plan­te Stif­tung soll­te die „un­be­mit­tel­ten Klas­sen einer bes­sern, sor­gen­frei­ern, wür­di­gen Zu­kunft“ zu­füh­ren und in der Stadt ex­pan­die­ren, um „viel­leicht allen hilfs­be­dürf­ti­gen Be­woh­nern Ham­burgs auf ihre ganze Le­bens­zeit völ­lig Woh­nun­gen“ zu ver­schaf­fen. Aber Coh(e)n drück­te noch wei­ter­ge­hen­de Ziele aus, wenn er hoff­te, „auch au­ßer­halb der Stadt Nach­ah­mung“ zu fin­den. Aus­lö­ser für die Zweck­set­zung war die „be­stän­di­ge Sorge der un­be­mit­tel­ten Fa­mi­li­en für Ob­dach und für Woh­nung“. Die Für­sor­ge für Fa­mi­li­en hatte in der jü­di­schen Wohl­tä­tig­keit einen hohen Stel­len­wert und da Juden nun mit dem Bür­ger­recht Recht der Selbst­ver­wal­tung; Vor­aus­set­zung für die Er­lan­gung des Bür­ger­rechts war ge­erb­ter Grund­be­sitz, das Leis­ten eines Bür­gerei­des und die Zah­lung eines Bür­ger­gel­des; Ad­li­ge waren davon aus­ge­schlos­se­nen; bis 1814 war es An­ge­hö­ri­gen der lu­the­ri­schen Kir­che vor­be­hal­ten. [nach: Hel­mut Stubbe-​da Luz, Bür­ger­recht, in: Fran­k­lin Ko­pitzsch / Da­ni­el Til­g­ner (Hrsg.), Ham­burg Le­xi­kon, Ham­burg 1998, S. 92f.] auch Grund­be­sitz er­wer­ben konn­ten, soll­ten Woh­nun­gen für not­lei­den­de Fa­mi­li­en ge­baut wer­den. Diese waren zu glei­chen Tei­len für jü­di­sche und christ­li­che Fa­mi­li­en be­stimmt, denn Wohl­tä­tig­keit wurde im Ju­den­tum auch be­dürf­ti­gen Nicht­ju­den ge­währt.

Wohnungsnot als Kern der sozialen Frage


Der Arzt Dr. Coh(e)n dia­gnos­ti­zier­te die Woh­nungs­not als „Sitz der Krank­heit“ und sah die Stif­tung nicht nur für die „Hei­lung die­ser Stel­le“, son­dern auch für die „Hei­lung des gan­zen Kör­pers“ vor, womit er weit­rei­chen­de Ziele an­sprach. Die Be­deu­tung eines wirk­sa­men So­zi­al­we­sens für die an­ge­streb­te de­mo­kra­ti­sche Ge­sell­schaft hatte er auch 1848/49 immer wie­der in sei­nen Reden als Ab­ge­ord­ne­ter in der Kon­sti­tu­an­te, der Ver­fas­sungs­ge­ben­den Ver­samm­lung Ham­burgs, be­tont. Nicht vor­her­se­hen konn­te er, dass sich die Woh­nungs­not im Zuge der Ur­ba­ni­sie­rung in den fol­gen­den Jahr­zehn­ten zum Kern der so­zia­len Frage in Ham­burg zu­spit­zen soll­te.

Eine religions- und klassenübergreifende Stiftung


Die Fi­nan­zie­rung er­folg­te nicht wie üb­lich durch das Ka­pi­tal eines Ein­zel­stif­ters. Viel­mehr wurde das Ka­pi­tal gleich­sam de­mo­kra­tisch durch einen Ver­ein auf­ge­bracht. Coh(e)n sprach davon, die Stif­tung durch eine „im­mer­wäh­ren­de wö­chent­li­che Schil­lings­samm­lung“ bei allen Mit­glie­dern und die „fort­wäh­ren­de Sub­skrip­ti­on von Schen­kun­gen“ zu fi­nan­zie­ren. Die für eine so kos­ten­in­ten­si­ve Stif­tungs­art eben­so un­ge­wöhn­li­che wie un­kal­ku­lier­ba­re Ka­pi­tal­be­schaf­fung war von der In­ten­ti­on einer durch­ge­hend religions-​ und klas­sen­über­grei­fen­den Gleich­stel­lung ge­tra­gen. Nicht nur die Vor­stands­mit­glie­der und pas­si­ven Mit­glie­der son­dern auch die Be­woh­ner soll­ten ihren Bei­trag dazu leis­ten. Daran wird das hohe Ziel jü­di­scher Für­sor­ge deut­lich, den Emp­fän­ger der Wohl­tä­tig­keit nicht zu be­schä­men und seine Selbst­ach­tung zu wah­ren.

Ein po­li­ti­scher Tenor wird deut­lich, wenn Coh(e)n davon spricht, das Wohl der Juden mit dem „ Staats­an­ge­hö­ri­ge[r]“ zu ver­knüp­fen und die „Be­frei­ung ihrer Klas­se“ als Teil der Lö­sung der gro­ßen Auf­ga­be zu ver­ste­hen: „die Seg­nun­gen einer aus­ge­bil­de­ten Hu­ma­ni­tät über alle Ge­nos­sen Staa­ten zu ver­brei­ten“. Aus­ge­löst durch die März­re­vo­lu­ti­on hatte sich die Hoff­nung auf eine bür­ger­li­che, de­mo­kra­ti­sche Ge­sell­schafts­ord­nung über ganz Eu­ro­pa ver­brei­tet, die zwei Jahre spä­ter zu­nächst als po­li­tisch ge­schei­tert an­ge­se­hen wer­den muss­te. Hin­ge­gen blieb die Gleich­stel­lung der Juden in Ham­burg von Be­stand und auch die ge­plan­te Stif­tung konn­te gegen alle Wi­der­stän­de eta­bliert wer­den.

Die Stiftung – ein „Residuum der Revolution“


Mit ihrem in­no­va­ti­ven Stif­tungs­kon­zept stie­ßen die Grün­der bei kon­ser­va­ti­ven Se­nats­mit­glie­dern und bei der be­ra­tend hin­zu­ge­zo­ge­nen All­ge­mei­nen Ar­men­an­stalt, der seit 1788 bzw. 1814 exis­tie­ren­den halb­staat­li­chen Ein­rich­tung der Ar­men­für­sor­ge auf ge­samt­städ­ti­scher Ebene, auf strik­te Ab­leh­nung. Ihr Vor­ha­ben wurde als uto­pisch und re­vo­lu­tio­när dif­fa­miert. Auch an­ti­jü­di­sche For­mu­lie­run­gen fin­den sich in den be­hör­den­in­ter­nen Akten. Die Stif­ter hiel­ten je­doch an ihrem Vor­ha­ben fest und fan­den auch nam­haf­te christ­li­che Un­ter­stüt­zer, wie zum Bei­spiel Fer­di­nand La­eisz und Dr. Jo­han­nes Georg An­dre­as Vers­mann.

Als dann im Juni 1851 das erste Stifts­ge­bäu­de be­zo­gen wer­den konn­te, wurde über der Ein­gangs­tür ein Re­li­ef mit dem Namen „Stif­tung zum An­denken an die bür­ger­li­che Gleich­stel­lung der Is­rae­li­ten“ ein­ge­las­sen. Damit ge­lang es nicht nur ein „Re­si­du­um der Re­vo­lu­ti­on“ zu eta­blie­ren, wie Jacob Toury die Stif­tung rück­bli­ckend be­zeich­ne­te, son­dern diese in den fol­gen­den Jahr­zehn­ten zur größ­ten Wohn­stif­tung in Ham­burg mit elf Ge­bäu­den aus­zu­bau­en. Auf In­itia­ti­ve des ge­ra­de neu­ge­wähl­ten Vor­stands­vor­sit­zen­den John R. War­burg wurde der Name 25 Jahre spä­ter in „Va­ter­städ­ti­sche Stif­tung vom Jahre 1876“ ge­än­dert. Neu­bau­ten konn­ten dank der her­aus­ra­gen­den Spen­den­be­reit­schaft des jü­di­schen Bür­ger­tums fi­nan­ziert wer­den, ob­wohl die Zahl jü­di­scher Stift­be­woh­ner in den fol­gen­den Jahr­zehn­ten deut­lich zu­rück­ging. Damit hatte sich auch die Idee der re­li­gi­ons­über­grei­fen­den Wohl­tä­tig­keit durch­ge­setzt. Coh(e)ns Hoff­nung auf Ex­pan­si­on wurde auch in an­de­rer Weise er­füllt, da pas­si­ve Mit­glie­der zahl­rei­che ei­ge­ne Stif­tun­gen mit glei­cher Ziel­set­zung ins Leben rie­fen.

Realistischer Weitblick


Viel­leicht mag dem Leser des Jah­res 1849 die Ziel­set­zung in Coh(e)ns „Auf­ruf“ samt den an­schlie­ßen­den Er­läu­te­run­gen auch uto­pisch er­schie­nen sein. Die Ge­schich­te hat er­wie­sen, dass sie eben­so weit­bli­ckend wie rea­lis­tisch war. Die Grün­der der Stif­tung haben einen zeit­his­to­risch be­deu­ten­den Mo­ment im Eman­zi­pa­ti­ons­pro­zess in Form einer mo­der­nen Stif­tung fest­ge­hal­ten, in der sie ihre Er­fah­run­gen aus der jü­di­schen Wohl­tä­tig­keit und die Vor­stel­lung einer de­mo­kra­ti­schen Ge­sell­schafts­ord­nung zum Wohle aller um­setz­ten. Indem sie das zen­tra­le ge­sell­schaft­li­che Pro­blem der Ur­ba­ni­sie­rung, die Woh­nungs­not, in den Fokus nah­men, be­rei­cher­ten sie die han­se­städ­ti­sche Stif­tungs­tra­di­ti­on. Wie der Name „Va­ter­städ­ti­sche Stif­tung“ un­ter­streicht, stell­te dabei die Hei­mat­stadt den Be­zugs­punkt für diese frühe Bür­ger­stif­tung dar, und dies über alle Zei­ten­brü­che hin­weg bis auf den heu­ti­gen Tag.

Auswahlbibliografie


Peter Freimark/Arno Herzig (Hrsg.), Die Hamburger Juden in der Emanzipationsphase (1780–1870), Hamburg 1989.
Angela Schwarz, Die Vaterstädtische Stiftung in Hamburg in den Jahren von 1849 bis 1945 „...einen Akt der Gerechtigkeit durch einen Akt der Wohlthätigkeit zu verewigen...“, Hamburg 2007.
Tilman Stieve, Der Kampf um die Reform in Hamburg 1789–1842, Hamburg 1993.
Jacob Toury, Soziale und politische Geschichte der Juden in Deutschland 1847–1871. Zwischen Revolution, Reaktion und Emanzipation, Düsseldorf 1977.
Mosche Zimmermann, Hamburger Patriotismus und deutscher Nationalismus. Die Emanzipation der Juden in Hamburg 1830–1865, Hamburg 1979.

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Zur Autorin

Angela Schwarz, Dr. phil., ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im Ferdinand Beneke-Editionsprojekt. Ihre Dissertation veröffentlichte sie 2007 unter dem Titel "Die Geschichte der Vaterstädtischen Stiftung in Hamburg in den Jahren 1849 bis 1945" .

Zitationsempfehlung und Lizenzhinweis

Angela Schwarz, Die erste Bürgerstiftung in Hamburg - Wohnungen für Juden und Christen, in: Hamburger Schlüsseldokumente zur deutsch-jüdischen Geschichte, 15.08.2017. <https://dx.doi.org/10.23691/jgo:article-32.de.v1> [28.03.2025].

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