Der entscheidende Fortschritt auf dem Weg in die Mehrheitsgesellschaft wurde von außen eingeleitet. Die Frankfurter Nationalversammlung erlegte am 27.12.1848 den deutschen Staaten die Umsetzung der Grundrechte und damit auch der Gleichstellung der Juden auf. In Hamburg erlangte letztere am 23.2.1849 durch die „Provisorische Verordnung, behufs Ausführung des § 16 der Grundrechte des deutschen Volks in Bezug auf die Israeliten“ Gesetzeskraft. Nun konnten auch Juden das Hamburger Bürgerrecht Recht der Selbstverwaltung; Voraussetzung für die Erlangung des Bürgerrechts war geerbter Grundbesitz, das Leisten eines Bürgereides und die Zahlung eines Bürgergeldes; Adlige waren davon ausgeschlossenen; bis 1814 war es Angehörigen der lutherischen Kirche vorbehalten. [nach: Helmut Stubbe-da Luz, Bürgerrecht, in: Franklin Kopitzsch / Daniel Tilgner (Hrsg.), Hamburg Lexikon, Hamburg 1998, S. 92f.] erwerben und dessen rechtliche, politische und wirtschaftliche Vorzüge in Anspruch nehmen. Da die Gleichstellung in Hamburg als eigenständiges Gesetz erlassen worden war, konnte sie nicht wie in den übrigen deutschen Ländern 1851 wieder aufgehoben werden. Die neue Hamburger Verfassung von 1860 nahm dann noch einmal marginale Änderungen vor.
„Das erhebende Gefühl, in der Befreiung von allen bürgerlichen und politischen Hemmnissen das Ziel vieljähriger Hoffnungen, Bestrebungen und Kämpfe endlich erreicht zu haben, hat bei den hiesigen Israeliten den Wunsch erzeugt, dieses Ereignis durch ein im Geiste dieser Zeit gedachtes und der Wichtigkeit desselben würdiges Denkmal zu verewigen.“ Mit diesen Worten eröffnete Coh(e)n den Artikel. Noch am Abend des 23. Februars hatte sich eine Gruppe von Kaufleuten, Bankiers und Akademikern getroffen, wozu unter anderem John R. Warburg, Elkan Joseph Jonas und Dr. Gotthold Salomon gehörten, um die Gleichstellung zu feiern. Um diese dauerhaft zu würdigen, beschlossen sie, eine Stiftung zu errichten. Für deren Aufbau gründeten sie an diesem Abend den „Schillingsverein für Freiwohnungen“. Zu den ersten Unterzeichnern des Projekts gehörte auch Riesser.
Die Initiatoren wollten eine alte stadtrepublikanische Tradition bürgerlichen Gemeinsinns aufgreifen und eine Stiftung für Freiwohnungen errichten, um damit die enge Verbundenheit der Hamburger Juden mit ihrer Heimatstadt zu unterstreichen. Jedoch sollte sie sich von allen übrigen Einrichtungen dieser Art unterscheiden. Denn sie verknüpften darin die Tradition der jüdischen Sozialethik mit ihren demokratischen Überzeugungen und schufen eine innovative Mischform aus Stiftung, Verein und Genossenschaft. Die leitenden Prinzipien waren religiöse Parität, klassenübergreifende Gleichstellung und Mitspracherechte für Vorstands- und Vereinsmitglieder wie für die Bewohner gleichermaßen. Da diese Stiftung als „Denkmal“ oder auch „Monument“ für die Gleichstellung gedacht war, sollten zunächst unter Juden Gelder gesammelt werden, bevor das „größere Publikum“ und damit christliche Förderer zum Beitritt aufgefordert wurden.
Die geplante Stiftung sollte die „unbemittelten Klassen einer bessern, sorgenfreiern, würdigen Zukunft“ zuführen und in der Stadt expandieren, um „vielleicht allen hilfsbedürftigen Bewohnern Hamburgs auf ihre ganze Lebenszeit völlig Wohnungen“ zu verschaffen. Aber Coh(e)n drückte noch weitergehende Ziele aus, wenn er hoffte, „auch außerhalb der Stadt Nachahmung“ zu finden. Auslöser für die Zwecksetzung war die „beständige Sorge der unbemittelten Familien für Obdach und für Wohnung“. Die Fürsorge für Familien hatte in der jüdischen Wohltätigkeit einen hohen Stellenwert und da Juden nun mit dem Bürgerrecht Recht der Selbstverwaltung; Voraussetzung für die Erlangung des Bürgerrechts war geerbter Grundbesitz, das Leisten eines Bürgereides und die Zahlung eines Bürgergeldes; Adlige waren davon ausgeschlossenen; bis 1814 war es Angehörigen der lutherischen Kirche vorbehalten. [nach: Helmut Stubbe-da Luz, Bürgerrecht, in: Franklin Kopitzsch / Daniel Tilgner (Hrsg.), Hamburg Lexikon, Hamburg 1998, S. 92f.] auch Grundbesitz erwerben konnten, sollten Wohnungen für notleidende Familien gebaut werden. Diese waren zu gleichen Teilen für jüdische und christliche Familien bestimmt, denn Wohltätigkeit wurde im Judentum auch bedürftigen Nichtjuden gewährt.
Der Arzt Dr. Coh(e)n diagnostizierte die Wohnungsnot als „Sitz der Krankheit“ und sah die Stiftung nicht nur für die „Heilung dieser Stelle“, sondern auch für die „Heilung des ganzen Körpers“ vor, womit er weitreichende Ziele ansprach. Die Bedeutung eines wirksamen Sozialwesens für die angestrebte demokratische Gesellschaft hatte er auch 1848/49 immer wieder in seinen Reden als Abgeordneter in der Konstituante, der Verfassungsgebenden Versammlung Hamburgs, betont. Nicht vorhersehen konnte er, dass sich die Wohnungsnot im Zuge der Urbanisierung in den folgenden Jahrzehnten zum Kern der sozialen Frage in Hamburg zuspitzen sollte.
Die Finanzierung erfolgte nicht wie üblich durch das Kapital eines Einzelstifters. Vielmehr wurde das Kapital gleichsam demokratisch durch einen Verein aufgebracht. Coh(e)n sprach davon, die Stiftung durch eine „immerwährende wöchentliche Schillingssammlung“ bei allen Mitgliedern und die „fortwährende Subskription von Schenkungen“ zu finanzieren. Die für eine so kostenintensive Stiftungsart ebenso ungewöhnliche wie unkalkulierbare Kapitalbeschaffung war von der Intention einer durchgehend religions- und klassenübergreifenden Gleichstellung getragen. Nicht nur die Vorstandsmitglieder und passiven Mitglieder sondern auch die Bewohner sollten ihren Beitrag dazu leisten. Daran wird das hohe Ziel jüdischer Fürsorge deutlich, den Empfänger der Wohltätigkeit nicht zu beschämen und seine Selbstachtung zu wahren.
Ein politischer Tenor wird deutlich, wenn Coh(e)n davon spricht, das Wohl der Juden mit dem „ Staatsangehörige[r]“ zu verknüpfen und die „Befreiung ihrer Klasse“ als Teil der Lösung der großen Aufgabe zu verstehen: „die Segnungen einer ausgebildeten Humanität über alle Genossen Staaten zu verbreiten“. Ausgelöst durch die Märzrevolution hatte sich die Hoffnung auf eine bürgerliche, demokratische Gesellschaftsordnung über ganz Europa verbreitet, die zwei Jahre später zunächst als politisch gescheitert angesehen werden musste. Hingegen blieb die Gleichstellung der Juden in Hamburg von Bestand und auch die geplante Stiftung konnte gegen alle Widerstände etabliert werden.
Mit ihrem innovativen Stiftungskonzept stießen die Gründer bei konservativen Senatsmitgliedern und bei der beratend hinzugezogenen Allgemeinen Armenanstalt, der seit 1788 bzw. 1814 existierenden halbstaatlichen Einrichtung der Armenfürsorge auf gesamtstädtischer Ebene, auf strikte Ablehnung. Ihr Vorhaben wurde als utopisch und revolutionär diffamiert. Auch antijüdische Formulierungen finden sich in den behördeninternen Akten. Die Stifter hielten jedoch an ihrem Vorhaben fest und fanden auch namhafte christliche Unterstützer, wie zum Beispiel Ferdinand Laeisz und Dr. Johannes Georg Andreas Versmann.
Als dann im Juni 1851 das erste Stiftsgebäude bezogen werden konnte, wurde über der Eingangstür ein Relief mit dem Namen „Stiftung zum Andenken an die bürgerliche Gleichstellung der Israeliten“ eingelassen. Damit gelang es nicht nur ein „Residuum der Revolution“ zu etablieren, wie Jacob Toury die Stiftung rückblickend bezeichnete, sondern diese in den folgenden Jahrzehnten zur größten Wohnstiftung in Hamburg mit elf Gebäuden auszubauen. Auf Initiative des gerade neugewählten Vorstandsvorsitzenden John R. Warburg wurde der Name 25 Jahre später in „Vaterstädtische Stiftung vom Jahre 1876“ geändert. Neubauten konnten dank der herausragenden Spendenbereitschaft des jüdischen Bürgertums finanziert werden, obwohl die Zahl jüdischer Stiftbewohner in den folgenden Jahrzehnten deutlich zurückging. Damit hatte sich auch die Idee der religionsübergreifenden Wohltätigkeit durchgesetzt. Coh(e)ns Hoffnung auf Expansion wurde auch in anderer Weise erfüllt, da passive Mitglieder zahlreiche eigene Stiftungen mit gleicher Zielsetzung ins Leben riefen.
Vielleicht mag dem Leser des Jahres 1849 die Zielsetzung in Coh(e)ns „Aufruf“ samt den anschließenden Erläuterungen auch utopisch erschienen sein. Die Geschichte hat erwiesen, dass sie ebenso weitblickend wie realistisch war. Die Gründer der Stiftung haben einen zeithistorisch bedeutenden Moment im Emanzipationsprozess in Form einer modernen Stiftung festgehalten, in der sie ihre Erfahrungen aus der jüdischen Wohltätigkeit und die Vorstellung einer demokratischen Gesellschaftsordnung zum Wohle aller umsetzten. Indem sie das zentrale gesellschaftliche Problem der Urbanisierung, die Wohnungsnot, in den Fokus nahmen, bereicherten sie die hansestädtische Stiftungstradition. Wie der Name „Vaterstädtische Stiftung“ unterstreicht, stellte dabei die Heimatstadt den Bezugspunkt für diese frühe Bürgerstiftung dar, und dies über alle Zeitenbrüche hinweg bis auf den heutigen Tag.
Dieser Text unterliegt den Bedingungen der Creative Commons Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International Lizenz. Unter Namensnennung gemäß der Zitationsempfehlung darf er in unveränderter Form für nicht-kommerzielle Zwecke nachgenutzt werden.
Angela Schwarz, Dr. phil., ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im Ferdinand Beneke-Editionsprojekt. Ihre Dissertation veröffentlichte sie 2007 unter dem Titel "Die Geschichte der Vaterstädtischen Stiftung in Hamburg in den Jahren 1849 bis 1945" .
Angela Schwarz, Die erste Bürgerstiftung in Hamburg - Wohnungen für Juden und Christen, in: Hamburger Schlüsseldokumente zur deutsch-jüdischen Geschichte, 15.08.2017. <https://dx.doi.org/10.23691/jgo:article-32.de.v1> [21.12.2024].