Der circa 1 DIN A4-Seite umfassende Aktenvermerk der Hamburger
Schulverwaltung vom 24.11.1938 gibt eine
Erklärung des Direktors der
Talmud
Tora-Schule und Bevollmächtigten des
Israelitischen
Gemeindeverbandes in
Hamburg für Schulfragen
Arthur Spier zu
Aufnahmebedingungen der
Talmud
Tora-Schule von Schülern wieder. Der Aktenvermerk gehört zu einer
Reihe von Aktenvermerken der Schulverwaltung über
Gespräche mit
Arthur
Spier und die Situation der
Talmud Tora-Schule.
Zur
Aufnahmebedingung von Schülern erklärt
Spier, dass die
Talmud Tora-Schule
satzungsgemäß nur Schüler jüdischen Glaubens aufnehme. Das Bekenntnis zum
jüdischen Glauben sei entscheidend, nicht die Zugehörigkeit zum
Israelitischen
Gemeindeverband. Hierzu werden erläuternde Beispiele genannt. Unter
den gegebenen Verhältnissen sei die Schule jedoch bereit, alle Schüler – auch
ohne Bekenntnis zur jüdischen Religion – aufzunehmen, die im Sinne der
Nürnberger Gesetze
von den allgemeinen Schulen ausgeschlossen seien. Keine Aufnahme erhielten
Kinder, die sich zu einer anderen Religion bekannten, zum Beispiel Christen. Im
letzten Absatz des Aktenvermerks heißt es, dass
Spier diese Einschränkung
nachträglich zurückgenommen habe und die Schule zur Aufnahme von Christen –
getauften „Juden“ – unter Befreiung vom Religionsunterricht bereit sei.
Das Protokoll ist mit dem Kürzel Sch. unterzeichnet. Es handelte sich vermutlich
um Studienrat
Schallehn von der Schulverwaltung.
Aktenvermerk der Oberschulbehörde - Schulverwaltung vom 24. November 1938, veröffentlicht in: Hamburger Schlüsseldokumente zur deutsch-jüdischen Geschichte,
<https://dx.doi.org/10.23691/jgo:source-141.de.v1> [20.11.2024].