Aktenvermerk der Oberschulbehörde - Schulverwaltung vom 24. November 1938

Quellenbeschreibung

Der circa 1 DIN A4-Seite umfassende Aktenvermerk der Hamburger Schulverwaltung vom 24.11.1938 gibt eine Erklärung des Direktors der Talmud Tora-Schule und Bevollmächtigten des Israelitischen Gemeindeverbandes in Hamburg für Schulfragen Arthur Spier zu Aufnahmebedingungen der Talmud Tora-Schule von Schülern wieder. Der Aktenvermerk gehört zu einer Reihe von Aktenvermerken der Schulverwaltung über Gespräche mit Arthur Spier und die Situation der Talmud Tora-Schule.
Zur Aufnahmebedingung von Schülern erklärt Spier, dass die Talmud Tora-Schule satzungsgemäß nur Schüler jüdischen Glaubens aufnehme. Das Bekenntnis zum jüdischen Glauben sei entscheidend, nicht die Zugehörigkeit zum Israelitischen Gemeindeverband. Hierzu werden erläuternde Beispiele genannt. Unter den gegebenen Verhältnissen sei die Schule jedoch bereit, alle Schüler – auch ohne Bekenntnis zur jüdischen Religion – aufzunehmen, die im Sinne der Nürnberger Gesetze von den allgemeinen Schulen ausgeschlossen seien. Keine Aufnahme erhielten Kinder, die sich zu einer anderen Religion bekannten, zum Beispiel Christen. Im letzten Absatz des Aktenvermerks heißt es, dass Spier diese Einschränkung nachträglich zurückgenommen habe und die Schule zur Aufnahme von Christen – getauften „Juden“ – unter Befreiung vom Religionsunterricht bereit sei.
Das Protokoll ist mit dem Kürzel Sch. unterzeichnet. Es handelte sich vermutlich um Studienrat Schallehn von der Schulverwaltung.
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Empfohlene Zitation

Aktenvermerk der Oberschulbehörde - Schulverwaltung vom 24. November 1938, veröffentlicht in: Hamburger Schlüsseldokumente zur deutsch-jüdischen Geschichte, <https://dx.doi.org/10.23691/jgo:source-141.de.v1> [20.11.2024].