Am 9.12.1603 beschwerte sich die Hamburger Bürgerschaft gegenüber dem Rat, dass sich unter den Portugiesen in der Hansestadt auch Juden befänden. Die Bürger erkennen in ihrer Beschwerde zwar den wirtschaftlichen Nutzen der portugiesischen Kaufleute für die Stadt an, verlangen aber die Ausweisung all der Portugiesen, die sich lediglich als Christen ausgeben und insgeheim die jüdische Religion praktizieren. Die Bürgerschaft wurde in ihrer Ablehnung von Juden in der Hansestadt durch die lutherisch-orthodoxe Geistlichkeit unterstützt. Der Rat hatte hingegen das Ziel, den lukrativen Handel mit der Iberischen Halbinsel zu stärken. Dabei wollte er von den Kontakten der Portugiesen profitieren – unabhängig davon, ob diese katholisch oder jüdisch waren. Die Situation der portugiesischen Juden in Hamburg änderte sich so im 17. Jahrhundert mehrfach und war davon abhängig, welche Seite sich in der jeweiligen Auseinandersetzung durchsetzen konnte. Die Beschwerde aus dem Jahr 1603 ist die erste offizielle Erwähnung einer jüdischen Präsenz im Protokoll der Hamburger Obrigkeiten. Sie ist im Protokoll des Konvents zwischen Bürgerschaft und Rat überliefert, das sich heute im Hamburger Staatsarchiv befindet.
Die Beschwerde der Bürgerschaft über portugiesische Juden vom 9.12.1603, in: Acta Conventuum Senatus et Civium vom 8. / 9. Dezember 1603 [S. 21-22], veröffentlicht in: Hamburger Schlüsseldokumente zur deutsch-jüdischen Geschichte, <https://dx.doi.org/10.23691/jgo:source-201.de.v1> [21.12.2024].