Erster Senatsbescheid vom 10. Februar 1892 mit der Genehmigung zur „Namensänderung des Bittstellers“

Quellenbeschreibung

Der einseitige handschriftliche Bescheid ist die Antwort auf eine Anfrage des im Jahr 1892 21-jährigen Hans Julius Oppenheim. Er hatte gebeten, statt seines bisherigen Familiennamens Oppenheim den Familiennamen Lübbert-Oppenheim verwenden zu dürfen. Der Senat genehmigte zwar eine Namensänderung, allerdings nicht in der beantragten Form: Der Familienname sollte vielmehr Oppenheim-Lübbert lauten. Für die Ausfertigung des Bescheides wurde ein gestempeltes Formular des Hamburger Senats verwendet, geschmückt mit dem Hamburger Wappen.

Das Dokument (Nr. A I 11.1) liegt im Familienarchiv Oppenheim-Lübbert. Das Familienarchiv ist im Staatsarchiv Hamburg unter der Signatur StAHH Bestand 622-1/533 Oppenheim-Lübbert deponiert.

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Empfohlene Zitation

Erster Senatsbescheid vom 10. Februar 1892 mit der Genehmigung zur „Namensänderung des Bittstellers“, veröffentlicht in: Hamburger Schlüsseldokumente zur deutsch-jüdischen Geschichte, <https://dx.doi.org/10.23691/jgo:source-107.de.v1> [21.11.2024].