Die Seelsorge jüdischer Strafgefangener war im Hamburger Gefängnis Fuhlsbüttel bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts eine gängige Praxis, doch erst mit dem Vertrag vom Januar 1914 wurde dafür eine rechtliche Grundlage geschaffen. Der zweiseitige, aus den Beständen des Hamburger Staatsarchivs stammende Vertrag zwischen der Deutsch-Israelitischen Gemeinde und der Hamburger Finanzdeputation hat das Thema der Entlohnung jüdischer Seelsorger im Gefängnis Hamburg-Fuhlsbüttel zum Gegenstand. Der Vertrag wurde „vorbehaltlich der Bewilligung der erforderlichen Mitel“ geschlossen. Er wirft ein Schlaglicht auf die spezifischen Bedürfnisse jüdischer Strafgefangener zu Zeiten des Kaiserreichs, zu denen neben der Frage einer koscheren Ernährungsmöglichkeit vor allem die religiöse Betreuung durch einen Seelsorger gehörte.
Vertrag zwischen der Deutsch-Israelitischen Gemeinde und der Finanzdeputation, Hamburg, 10.1.1914, veröffentlicht in: Hamburger Schlüsseldokumente zur deutsch-jüdischen Geschichte, <https://dx.doi.org/10.23691/jgo:source-186.de.v1> [21.11.2024].