Die aus dem hessischen Melsungen stammende Betty Levy emigrierte im Februar 1940 nach Südafrika und lebte hierfür vorübergehend bei Verwandten in Hamburg. Ab November 1939 durchlief sie daher bei der Devisenstelle des Hamburger Oberfinanzpräsidenten das vorgeschriebene Auswanderungsgenehmigungsverfahren, in dem ihre finanziellen Verhältnisse geprüft wurden. Zudem musste sie in diesem Zusammenhang ein Verzeichnis aller Gegenstände einreichen, die sie bei ihrer Auswanderung mitnehmen wollte. Dieses umfasst insgesamt zehn Formularseiten. Im hier gezeigten Auszug sind 125 Positionen unterschiedlicher Art aufgeführt, unter anderem Möbel, Küchengeräte, Besteck und Bücher. Zu jeder Position sind Anzahl, Anschaffungszeitpunkt und zum Teil der Kaufpreis vermerkt. Alle Gegenstände sind einem von drei „Abschnitten“ zugeordnet, je nachdem, ob sie vor 1933, nach 1933 oder gezielt in Vorbereitung auf die Auswanderung angeschafft worden waren. Die Liste zeigt zudem zahlreiche Spuren der späteren Überprüfung durch die Devisenstelle wie Streichungen, Stempelungen und Randnotizen. Betty Levys Einzelfallakte entstammt dem Bestand des Oberfinanzpräsidenten im Hamburger Staatsarchiv, in dem noch etwa 10.000 weitere Verfahren überliefert sind. Der Verlauf des Verfahrens ist hierbei exemplarisch, auch wenn das gelistete Umzugsgut in diesem Fall ungewöhnlich ist: Es handelt sich zum großen Teil um neue Einrichtung für ein Möbelhaus, das Levy in Südafrika eröffnen wollte. Ihr früheres Geschäft in Melsungen hatten die Nationalsozialisten im Novemberpogrom zerstört.
Umzugsgutverzeichnis von Betty Levy, Hamburg, 13.11.1939, veröffentlicht in: Hamburger Schlüsseldokumente zur deutsch-jüdischen Geschichte, <https://dx.doi.org/10.23691/jgo:source-254.de.v1> [21.12.2024].