Jitte Glückstadt, eine ledige Altonaer
Jüdin, ließ am 8.4.1774 ihr Testament
niederschreiben. Durch ein Testament (von lateinisch
testare = bezeugen) lässt sich regeln, was nach dem Tod mit dem
eigenen Besitz geschehen und wie die Bestattung und Trauerfeier aussehen sollen.
Dies machte auch Jitte Glückstadt. Zwei Männer
kamen an ihr Krankenbett und ließen sich ihren letzten Willen diktieren. Das
Testament, wie es heute erhalten ist, ist aber nicht das hebräische oder
jiddische Original, sondern
eine Übersetzung ins Deutsche. Dies ist erwähnenswert, da sich Hochdeutsch im
18.
Jahrhundert noch nicht zur Umgangssprache unter den deutschen
Juden entwickelt hatte. Die Übersetzung wurde für die nichtjüdischen Ämter nach
dem Tod von Jitte Glückstadt am 8.7.1774
angefertigt, damit auch die nichtjüdischen Altonaer
verstehen konnten, welche Verfügungen Jitte
getroffen hatte. Testamente von Jüdinnen und Juden wurden nur dann übersetzt und
bei nichtjüdischen Behörden hinterlegt, wenn es hierfür auch einen Grund gab.
Ein solcher Grund konnte sein, dass die Schulden den Nachlass überstiegen. Da
dann einige Gläubiger, zu denen eben auch Nichtjuden zählen konnten, auf ihr
Geld verzichten mussten, sollten diese auch darüber informiert sein, ob
überhaupt ein nennenswerter Nachlass vorhanden war, aus dem die Schulden
beglichen werden konnten.
Testament der Jitte bat Matthias Glückstadt, Altona 8.4.1774, veröffentlicht in: Hamburger Schlüsseldokumente zur deutsch-jüdischen Geschichte,
<https://dx.doi.org/10.23691/jgo:source-42.de.v1> [21.11.2024].